Kurios: Lärm-Prozess auf dem Fußball-Platz

Nächste Runde im Dauer-Streit zwischen dem FCMöning und einem Nachbarn. Zivilkammer machte sich nun selbst ein Bild
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Herzliche Begrüßung: Kläger Volker L. und die Vorsitzende Richterin Brigitte Schmechtig-Wolf.
bayernpress Herzliche Begrüßung: Kläger Volker L. und die Vorsitzende Richterin Brigitte Schmechtig-Wolf.

Nächste Runde im Dauer-Streit zwischen dem FCMöning und einem Nachbarn. Zivilkammer machte sich nun selbst ein Bild

NÜRNBERG Dieser Prozess sprengt alle Grenzen! Im Dauer-Streit zwischen dem FC Möning (Kreis Neumarkt) und einem lärmgeplagten Nachbarn opferte die 4. Zivilkammer des Nürnberger Landgerichts sogar ihre Sonntagsruhe. Ein Ortstermin auf dem Fußballplatz zur Erforschung des tatsächlichen Lärmpegels während eines Spiels war am Sonntagnachmittag angesagt.

Auch wenn sich die Kicker des Dorfvereins im Licht der Nachmittagssonne redlich mühten, hielt sich die Begeisterung der geschätzten 100 Zuschauer in Grenzen: keine Vuvuzelas, kein bengalisches Feuerwerk, keine Hooligans. Ein paarmal Beifall für gelungene Szenen, gedämpfter Torjubel, hin und wieder ein Raunen. „Lauter geht es bei uns nie zu“, versicherte Josef Bauer, der Vorsitzende des Vereins, am Spielfeldrand.

Volker L. (63), dessen Haus gleich ans Sportgelände angrenzt, ist da ganz anderer Meinung. Er fühlt sich durch den Spielbetrieb und die gesellschaftlichen Aktivitäten im Vereinsheim des FC schwer in seiner Ruhe gestört. Die Tatsache, dass er ein Hörgerät trägt, ändert an seiner Einstellung nichts. „Das ist nur die Folge von dem ständigen Stress, dem ich durch den Lärm ausgesetzt bin“, sagt er.

Fast 500 Anzeigen hat der Kläger in den letzten 10 Jahren erstattet

Fast 500 Anzeigen hat Volker L. im Lauf der vergangenen zehn Jahre erstattet. Er stört sich praktisch an jeder Bewegung, die auf dem Vereinsgelände passiert und Geräusche erzeugt. Einmal sind es die Knaller, wenn ein Ball eine der metallenen Werbebanden trifft, das nächste Mal wird er durch das Tuckern des Rasenmähers genervt, abendliche Bierrunden im Vereinsheim geben ihm den Rest. Volker L.: „Es ist nicht zum Aushalten.“ Vor Gericht will er den Verein mit einer Fülle von Auflagen in die Knie zwingen. So soll zum Beispiel der Spiel- und Trainingsbetrieb zeitlich eingeschränkt werden.

Doch so weit ist es noch lange nicht. Das Landgericht muss erst einmal feststellen, ob der vom Verein ausgehende Lärm tatsächlich als Belästigung empfunden werden muss. In dieser Hinsicht hat Volker L. allerdings schon einen ersten Dmämpfer erhalten. Ein vom Gericht bestellter Gutachter hat festgestellt, dass die akustischen Beeinträchtigungen hinnehmbar sind. Darauf allein wollte sich die Zivilkammer nicht verlassen – und ordnete den ungewöhnlichen Ortstermin an. Was dabei herauskommt, ließ Richterin Schmechtig-Wolf offen: „Das Urteil wird im Oktober verkündet.“ H. Reister

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