Kunstfälscher zu Bewährungsstrafen verurteilt

Sie täuschten Sammler und Experten mit Bildern wie "Frau im Kahn": Ein Antiquitätenhändler und sein Sohn sind wegen Betrugs und Urkundenfälschung verurteilt worden.
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Vater und Sohn waren wegen gefälschter Kunstwerke angeklagt - nun fiel das Urteil (Archivbild).
Vater und Sohn waren wegen gefälschter Kunstwerke angeklagt - nun fiel das Urteil (Archivbild). © Britta Schultejans/dpa
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München

Ein Vater-Sohn-Duo, das mit gefälschten Kunstwerken ein kleines Vermögen verdient hat, ist zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem müssen sie für den Schaden von gut 243.000 Euro aufkommen, wie ein Sprecher des Landgerichts München II bestätigte. Zuvor hatte die "Süddeutsche Zeitung" über das Urteil berichtet.

Der Antiquitätenhändler und sein Sohn wurden wegen Betrugs und Urkundenfälschung beziehungsweise dem Versuch dazu schuldig gesprochen. Die laut "SZ" 69 und 36 Jahre alten Männer hatten von einer Kunstmalerin erstellte Bilder etwa als Werke der Maler Edward Cucuel oder Leo Putz ausgegeben. Bei Kunstauktionen oder durch den Verkauf an Kunstsammler kamen sie auf Zehntausende Euro. Zudem brachten sie unter anderem bis dato renommierte Kunstexperten dazu, falsche Gutachten über die Bilder zu erstellen. 

Die Werke trugen so klangvolle Namen wie "Auf Parkbank sitzende Dame unter Kastanienbaum am Ufer des Starnberger Sees", "Frau im Kahn" oder "Dame am Tisch mit Rotwein" ("Am Frühstückstisch"). 

Ein erster Prozess war zunächst geplatzt, weil eine Richterin in den Mutterschutz ging. Nun fiel in der Neuauflage ein Urteil auf Bewährung. Lassen sich die beiden nichts mehr zuschulden kommen, müssen sie nicht ins Gefängnis. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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