Erste Anklage gegen Rinderhalter in Tierschutz-Skandal
Memmingen - Wegen Verstößen gegen den Tierschutz hat die Staatsanwaltschaft zwei Rinderhalter aus dem Allgäu angeklagt. Dem 66 Jahre alten Landwirt und seinem 23-jährigen Sohn aus Bad Grönenbach werde insbesondere zur Last gelegt, kranke Tiere nicht von Tierärzten behandelt lassen zu haben, teilte die Anklagebehörde am Donnerstag in Memmingen mit.
Amtsgericht verbietet Landwirten die Tierhaltung
Zu dem Betrieb gehören drei Höfe in den Landkreisen Unterallgäu, Oberallgäu und in der Stadt Kempten. Die Verstöße beziehen sich auf 54 Rinder zwischen Juli und November 2019. Einer der beiden Angeklagten hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Oktober 2019 eingeräumt, Kälber preisgünstig von anderen Landwirten erworben zu haben. Diese seien teilweise krank gewesen, die Behandlungskosten habe er nicht stemmen können.
Die Milchviehhaltung stellte der Betrieb daraufhin ein. Im Januar verbot das Amtsgericht Neu-Ulm auf Antrag der Staatsanwaltschaft Memmingen den Landwirten zudem vorläufig, weiter Tiere zu halten. "Deshalb haben wir dieses Ermittlungsverfahren auch beschleunigen müssen", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Videoaufnahmen alarmieren Kontrollbehörden
Gegen zwei andere Betriebe aus dem Raum Bad Grönenbach werde weiter ermittelt, sagte der Sprecher. In beiden Fällen müsse für jede einzelne Kuh ein Gutachten erstellt werden, die Ermittlungen könnten deshalb noch bis in den Herbst andauern.
Videoaufnahmen eines Tierrechtsvereins, die aus einem der beiden anderen Betriebe stammen sollen, hatten im Juli 2019 Kontrollbehörden und Ermittler alarmiert. In den folgenden Monaten gerieten neben diesem vier weitere Betriebe im Allgäu in den Fokus, darunter auch der jetzt angeklagte. Das Landgericht Memmingen muss nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch entscheiden, ob es zu einem Verfahren kommt. Sollten die beiden Landwirte verurteilt werden, drohen ihnen demnach Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.
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