Kopfschuss-Killer: Nürnberger Kripo hat eine neue heiße Spur

Die Tatwaffe gehörte zu einer Lieferung von 24 Ceskas in die Schweiz. 16 davon wurden bereits kontrolliert. Das Bundeskriminalamt sucht nun nach den restlichen acht Schalldämpfer-Pistolen
ÜRNBERG/WIESBADEN Zieht sich die Schlinge um den Kopfschuss-Killer zu? Der Unbekannte hatte in einer beispiellosen Mordserie acht Türken und einen Griechen getötet. Drei Opfer kamen aus Nürnberg. Er schoss immer mit der selben Waffe: einer Ceska 38, mit Schalldämpfer. Jetzt gab das Bundeskriminalamt bekannt: Die Ermittler sind der Waffe auf der Spur...
Ermittler sind der Waffe auf der Spur
Ein tschechischer Waffenhändler bestellte die Pistole zusammen mit 23 baugleichen Ceskas. Bis auf acht wurde der Weg der Waffenlieferung abgeklärt. Doch die Wiesbadener Experten wären in ihren Ermittlungen noch nicht so weit, hätte die Nürnberger Soko Bosporus nicht so gute Vorarbeit geleistet.
Bereits 2007 stießen die fränkischen Fahnder auf die Spur der Waffen. Sie fanden heraus, dass das Geschäft damals in Brünn (Tschechien) abgewickelt wurde. Der Waffenhändler, ein in der Schweiz lebender Tscheche, hatte 1993 24 Ceska 38 mit Schalldämpfer geordert – eine Spezialanfertigung vom tschechischen Hersteller-Werk. Die Lieferung ging in den Schweizer Kanton Solothurn.
Schweizer Händler koopierte mit den Ermittlern
Der Händler kooperierte mit den Nürnberger Ermittlern: Während der Waffenmesse traf er sich mit den Soko-Polizisten. Er erzählte bereitwillig, an wen er die Waffen verkauft hatte. 24 Namen standen nun zur Debatte.
Kurz darauf wurde die Soko Bosporus in Nürnberg aufgelöst. Die Ermittlungen zur Herkunft der Waffen übernahm das BKA in Wiesbaden. Doch von den 24 Waffenbesitzern ermittelten die BKA-Polizisten bislang nur 16. „Diese Waffen wurden überprüft. Dem Verbleib von acht Waffen sind wir noch auf der Spur“, so eine BKA-Sprecherin. „Die Geschäfte, an die sie verkauft wurden, gibt es nicht mehr, Konkurs, Tod oder Geschäftsaufgabe sind die Gründe.“
Waffenbuchführung: In jedem Kanton gilt anderes Recht
Auch wenn die Zahl von acht Waffen, die „nur“ noch gefunden werden müssten, so niedrig scheint, ist es für die Ermittler eine Sisyphos-Arbeit. Denn die Waffenbuchführung in Deutschland ist mit den Gesetzen in der Schweiz nicht vergleichbar: Dort gilt in jedem Kanton ein anderes Recht, die Waffen werden teilweise nicht registriert. Das macht die Arbeit für die Ermittler in der Schweiz und Wiesbaden nun so schwierig. Dennoch: Es könnten auch nur noch acht Schritte bis zur Klärung der unheimlichen Mordserie sein. Susanne Will