Kommunalwahl: Klagen über erhebliche bürokratische Hürden

Im Vorfeld der Abstimmungen zur Kommunalwahl geht offenbar einiges schief. Wichtige Infos sind bei Kandidaten und Wählern teils unbekannt – auch in München.
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Der friedliche Anblick trügt: In Wasserburg am Inn gibt es vor der Kommunalwahl so einige Probleme.
imago images/Westend61 Der friedliche Anblick trügt: In Wasserburg am Inn gibt es vor der Kommunalwahl so einige Probleme.

Wasserburg/München - Thomas Lindlmair aus Wasserburg am Inn ist verärgert.

Er will für seine Heimatstadt als Stadtrat und Bürgermeister kandidieren und hat am Dienstag, zwei Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist, seinen Wahlvorschlag im Rathaus abgegeben. Aber: Dem 51-Jährigen ist ein Formfehler unterlaufen. "Meine Kandidatur ist damit wohl hinfällig", sagt er. Grund: Er hätte den Termin seiner Aufstellungsversammlung mindestens drei Tage vorher öffentlich bekanntgeben müssen, per Zeitungsanzeige beispielsweise.

Genau wie Lindlmair erging es auch der Unabhängigen Wählergemeinschaft Starnberg (UWG): Auch hier hatten die Kandidaten – wie vorgeschrieben – eine Nominierungsveranstaltung abgehalten, den Termin aber nicht rechtzeitig offiziell bekanntgegeben, wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet.

Die Liste mit den 30 Bewerbern für den Stadtrat sowie ihrem Bürgermeisterkandidaten Patrick Janik war damit ungültig. Allerdings: Die UWG war etwas früher dran als Lindlmair. Der Ladungsfehler fiel frühzeitig auf, die UWG konnte die Veranstaltung einfach wiederholen.

Nicht eingehaltene Ladungsfrist macht Wahlvorschlag ungültig

Diese sogenannte Ladungsfrist von mindestens drei Tagen vor der Versammlung muss jede Partei oder Wählergemeinschaft einhalten, außer, es existiert eine Satzung, die die Teilnahmeberechtigung auf ihre Mitglieder beschränkt hat.

Lindlmair ist in Sachen Kommunalwahl noch unerfahren. Erst vor zwei Wochen hatte er beschlossen, eine "Mieterliste" zu gründen – denn er befürchtet, dass der Stadtrat sonst von lauter Immobilieneigentümern dominiert werden könnte. "Ich habe gründlich recherchiert. Von einer Ladungsfrist steht nirgends etwas. Auch in der amtlichen Bekanntmachung der Stadt Wasserburg nicht." Er habe mehrmals versucht, Kontakt zur Wahlleiterin aufzunehmen. "Aber sie ist offenbar schon länger krank", so Lindlmair. "Also habe ich das alles so durchgeführt, wie ich es für richtig hielt und wie es im Amtsblatt stand."

Die bessere Informationsquelle wäre allerdings die Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) gewesen, wie das zuständige Landratsamt Rosenheim der AZ auf Anfrage mitteilt. Dort ist auch die Regelung zur Ladungsfrist erklärt. "Der Ladungsmangel führt dazu, dass der Wahlvorschlag insgesamt ungültig ist", sagt Behördensprecherin Ina Krug zu dem Fall.

Damit Parteien in München gewählt werden können, brauchen sie Unterschriften

Doch nicht nur in Wasserburg kam es zu Problemen im Vorfeld der Wahl. Auch in München gibt es Klagen über erhebliche bürokratische Hürden. "Zum Beispiel die Bedingungen zur Unterschriftensammlung, die die Demokratie regelrecht behindern", sagt Jörg Linke, Vorsitzender der Mut-Partei. Denn damit junge beziehungsweise bislang nicht im Stadtrat vertretene Parteien und Wählergemeinschaften zur Wahl antreten dürfen, müssen Sie in München 1.000 Unterschriften auf sogenannten Unterstützerlisten vorweisen können (gilt für alle Parteien, die bei der letzten Wahl die Fünf-Prozent-Hürde nicht geschafft haben). In Wasserburg wären es 180 Unterschriften – die Anzahl ist abhängig von der Einwohnerzahl.

"Diese Bedingung ist enorm schwer zu erfüllen", sagt Linke von der Mut-Partei. "Vor allem, da diese der eigentlichen Wahl vorgeschaltete Auswahl in der Öffentlichkeit kaum oder gar nicht bekannt ist."

Diese Unterstützerlisten für die jeweiligen Parteien oder Wählergruppen liegen in München nur an der Rathausinformation, im KVR und in Bezirksinspektionen aus. Und die mindestens 1.000 benötigten Unterschriften von Wahlberechtigten müssen persönlich vor Ort geleistet werden. "Gerade für Berufstätige gibt es so kaum Möglichkeiten, zu unterschreiben, da die Öffnungszeiten stark eingeschränkt sind. Und es gibt kaum Sonderöffnungszeiten", sagt Linke.

Bürokratische Regularien sind Bürgern oft nicht bekannt

Auch seine Kollegin im Mut-Vorstand, Marion Ellen, stellt fest, dass diese Regularien unter Wählern kaum bekannt sind: "Mir ist an Infoständen und Co. tatsächlich noch niemand begegnet, der über dieses Thema vorher schon Bescheid wusste. Dieser Umgang mit neuen oder kleinen Parteien ist einem demokratischen Prozess höchst abträglich", sagt Ellen.

Sie fordert, dass Bürger "proaktiv informiert werden, dass so ein Prozedere überhaupt notwendig ist" – sowie generell einen Abbau der Hürden zur Teilnahme an den Wahlen.

Für Lindlmair aus Wasserburg gibt es indessen doch noch gute Nachrichten: Da es generell bis 3. Februar möglich ist, Fehler bei Wahlvorschlägen (die bis 23. Januar eingereicht worden sind) noch auszubessern, kann er laut Landratsamt die Versammlung wiederholen – diesmal mit ordnungsgemäßer Ladungsfrist – und den Wahlvorschlag erneut abgeben.

Lesen Sie hier: Wahlprogramme- Kreuzeln mit dem Klima-Wahl-O-Mat

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