Kommt dieser Killer in ein paar Wochen frei?

Er erstach seine schwangere Ehefrau, fünf Jahre später erwürgte er seine Freundin – jetzt entscheidet das Gericht über eine Sicherungsverwahrung
BAYREUTH Er erstach seine schwangere Ehefrau, die Mutter seiner zwei Kinder. Dafür musste Maler Gerhard B. nur knapp drei Jahre hinter Gitter. Dann wurde er vorzeitig entlassen. Nur zwölf Monate später tötete der heute 55-Jährige wieder: Diesmal seine Freundin. Über 20 Jahre sind seit der ersten Tat vergangen. Doch Gerhard B. zeigt keine Reue. Im April nun hat er die Strafen verbüßt. Am Dienstag entscheidet das Gericht Bayreuth über seine Sicherungsverwahrung. Kommt Gerhard B. bald frei?
Den Augenblick, als seine Enkelin vor der Tür stand, vergisst Karl B. aus Coburg nie: „Der Vater hat die Mama umgebracht“, sagte Isabell an jenem 11. Juni 1990 zu ihrem Opa. „Es war schlimm“, erinnert sich der heute 82-Jährige, der jeden Kontakt zum brutalen Sohn abgebrochen hat.
Die Trennung von dessen Ehefrau nur eine Woche zuvor war das Motiv für die erste Tat. Mit zehn Messerstichen tötete der damals 34-Jährige Gudrun B.. Dann rief er selbst die Polizei. Knapp ein Jahr später verurteilte das Landgericht Gerhard B. zu sieben Jahren Haft. Die Strafe wurde vorzeitig zur Bewährung ausgesetzt. Begründung: von Gerhard B. seien keine Gewalttaten zu erwarten. Ein fataler Irrtum.
Auch Ramona S. wolte sich von ihm trennen
Im Juni 1995 lernte er in Bayreuth die 15 Jahre jüngere Steuergehilfin Ramona S. kennen. Die zweifache Mutter hatte sich von ihrem gewalttätigen Mann getrennt. Doch am Neujahrstag 1996 erklärte die 26-Jährige, dass sie zu ihrem Ehemann zurückkehren wolle. Versuche, sie umzustimmen, scheiterten.
Am 11. Januar 1996 kam es zu einem heftigen Streit. Der Maler packte die Frau, schlug ihr einen 630 Gramm schweren Marmor-Aschenbecher auf den Kopf. Anschließend erwürgte er sie, legte die Leiche in die volle Badewanne.
Er wurde wieder wegen Totschlags zu 13 Jahren Haft verurteilt. Spätestens Anfang April nun sind beide Strafen verbüßt – B. müsste entlassen werden! Die Staatsanwaltschaft glaubt aber, dass der Alkoholkranke auch nach 15 Jahren hinter Gittern noch immer nicht in der Lage ist, Trennungen zu verarbeiten. Deshalb gehe von ihm weiter eine große Gefahr aus. Während der Haft verweigerte er fast alle Therapieangebote. An die erste Tat wollte er sich im Gefängnis überhaupt nicht mehr erinnern, die zweite Tat stritt er ab.
A. Uhrig/ M.Präcklein