Kommt der brutale U-Bahn-Schläger bald frei?
Am Dienstag ist Haftprüfungstermin. Solange Opfer Birol B. nichts sagt, ist für die Staatsanwalt die Tat unklar: Die Chancen für Neo-Nazi Peter R. stehen gut
NÜRNBERG Ist Peter R. (24), der brutale U-Bahn-Schläger vom Nürnberger Plärrer, am Dienstag wieder ein freier Mann?
Die Chancen stehen gut für den Rechtsextremen: Denn an diesem Tag findet sein Haftprüfungstermin statt. Und wenn Opfer Birol B. (17) auch weiterhin nicht aussagt, kann die Justiz Peter R. kaum länger einsperren.
Rückblick: Am 28. April kam es im U-Bahnhof Plärrer zu einer Prügelorgie. Birol B. wurde beinahe totgetreten. Zwei Mal musste der Jugendliche von Passanten reanimiert werden. Er wurde ins künstliche Koma versetzt. Einen Tag später stellte sich Peter R., ein Fürther Neo-Nazi, der Polizei. Er behauptete, nur einmal zugeschlagen zu haben, nachdem Birol B. seine Freundin beleidigt habe.
Natürlich strafen ihn die Verletzungen Lügen. Doch seitdem Birol B. aus dem Koma erwachte, schweigt er. Eine erste Vernehmung durch einen Polizeibeamten lehnte er im Beisein eines Arztes und eines Pflegers ab. Auch der Hinweis des Ermittlers, er könne mit seiner Aussage zur Aufklärung der Tat helfen, prallte an ihm ab. Das sei ihm „egal“.
Er war nur auf Bewährung auf freiem Fuß
Dem gegenüber steht seit kurzem ein Attest eines Arztes, nachdem Birol B. noch nicht vernehmungsfähig ist. Doch von seiner Aussage hängt eventuell ab, ob Peter R. wegen Verdunklungs-, Flucht- oder Wiederholungsgefahr in Haft bleiben muss.
Irritierend ist die Tatsache, dass Neo-Nazi Peter R. zur Tatzeit nur auf Bewährung auf freiem Fuß war. In der Vergangenheit war er wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Warum also kann Peter R., nachdem er scheinbar gegen die Bewährungsauflagen verstoßen hat, nicht gleich in Haft bleiben?
Die Regel ist, dass die Entscheidung über die Bewährung erst nach der Verurteilung des neuen Falles geschieht. „Wir brauchen jetzt eine verlässliche Basis. Das, was Peter R. eingeräumt hat, ist kein klares Geständnis“, so Hartmut Träg, Leitender Oberstaatsanwalt. „Da auch der Tathergang noch nicht eindeutig geklärt ist, gilt die Unschuldsvermutung.“ So wurde die Bewährungsstrafe für den alten Fall von gefährlicher Körperverletzung auch noch nicht widerrufen.
Es hängt also viel von Birol B.s Vernehmung ab. Auch wenn der 17-Jährige vielleicht tatsächlich bestätigen würde, zuerst Peter R.s Freundin beleidigt zu haben. Doch was danach passiert ist, wissen die Ermittler schlichtweg noch nicht. Noch schützt ihn das Attest vor einer Aussage. „Das wird akzeptiert“, so Träg. Birols Anwalt Hermann Gimpl muss sich auch noch vorbereiten. Er hat Akteneinsicht beantragt. Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat Gimpl nun für einen Vernehmungstermin seines Mandanten angefragt. „Wann der sein wird, ist ungewiss. Der kann auch erst in den nächsten Wochen sein.“ Wochen, in denen Peter R. eventuell bereits die Vorteile des Rechtssystems und die Freiheit genießen könnte. sw
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