Körperwelten: Stadt will Geschlechtsakt aussperren

Der Ärger um die Plastinate der "Körperwelten" in Augsburg geht weiter: Die Stadt will den Ausstellungsraum, in dem Leichenplastinator Gunther von Hagens den Geschlechtsakt darstellt, notfalls zusperren lassen.
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Gunther von Hagens mit einem seiner Präparate
ap Gunther von Hagens mit einem seiner Präparate

AUGSBURG - Der Ärger um die Plastinate der "Körperwelten" in Augsburg geht weiter: Die Stadt will den Ausstellungsraum, in dem Leichenplastinator Gunther von Hagens den Geschlechtsakt darstellt, notfalls zusperren lassen.

Im Streit um die „Körperwelten“-Ausstellung in Augsburg will die Stadtverwaltung notfalls mit Zwangsmaßnahmen gegen die Zurschaustellung zweier Plastinate beim Geschlechtsakt vorgehen. Sollten die Ausstellungsmacher um den Leichenplastinator Gunther von Hagens den „Liegenden Akt“ nicht wie gefordert entfernen, werde man den separaten Ausstellungsraum zusperren, sagte Kommunalreferent Rainer Schaal am Freitag der Nachrichtenagentur ddp. Zunächst wolle man jedoch eine mögliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg über die Rechtmäßigkeit des Verbots abwarten.

Die Stadtverwaltung hatte das Verbot damit begründet, dass die Zurschaustellung konservierter Körper von zwei toten Menschen beim Sex gegen die Vorschriften des bayerischen Bestattungsgesetzes und den postmortalen Persönlichkeitsschutz verstoße. Den Veranstaltern wurde zunächst mit einem Zwangsgeld von 10 000 Euro gedroht, falls das Exponat doch der Öffentlichkeit gezeigt werden sollte.

Am Donnerstag hatte von Hagens vor Medienvertretern das umstrittene Exponat in Goldfolie verhüllt präsentiert. Zudem ließ er großformatige Fotos aufstellen, auf denen der Liebesakt im Original zu sehen ist. Gegen das Verbot der Stadt Augsburg wollte von Hagens juristisch vorgehen. Der Antrag lag dem Verwaltungsgericht Augsburg am Freitagvormittag nach Auskunft einer Sprecherin jedoch noch nicht vor.

Kommunalreferent Schaal sagte, da die Stadt davon ausgehe, dass der verhüllte Akt auch den Besuchern der Ausstellung präsentiert werde, habe man sich zur Androhung von Zwangsmaßnahmen statt zu einer Erhöhung des Ordnungsgelds entschieden. Ziel der Stadtverwaltung sei es schließlich nicht, Einnahmen zu erzielen, sondern die Ausstellung des Exponats zu verhindern.

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