Knöllchen-Entscheidung betrifft Bayern nicht

München (dpa/lby) - Für Kommunen, Autofahrer und Falschparker in Bayern hat die Knöllchen-Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt nach Angaben des Bayerischen Städtetags keine Auswirkungen. Das Gericht hatte am Montag entschieden, dass Kommunen keine privaten Dienstleister zur Verkehrsüberwachung einsetzen dürfen.
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Ein "Knöllchen" für einen Falschparker ist unter dessen Scheibenwischer geklemmt.
Bernd Wüstneck/dpa/Archivbild Ein "Knöllchen" für einen Falschparker ist unter dessen Scheibenwischer geklemmt.

München (dpa/lby) - Für Kommunen, Autofahrer und Falschparker in Bayern hat die Knöllchen-Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt nach Angaben des Bayerischen Städtetags keine Auswirkungen. Das Gericht hatte am Montag entschieden, dass Kommunen keine privaten Dienstleister zur Verkehrsüberwachung einsetzen dürfen. Während deutschlandweit nun Kommunen die Überwachung neu organisieren und Falschparker hoffen, privat ausgestellte Köllchen nicht bezahlen zu müssen, ist Bayern von der Rechtsprechung nicht betroffen.

"Bei uns hat das Innenministerium schon 2006 den Kommunen untersagt, für die kommunale Verkehrsüberwachung Private zu beauftragen", sagte ein Sprecher des Städtetags am Dienstag. Selbst wenn ein privater Dienstleister hinzugezogen würde, sei die Kommune weiterhin "Herrin des Ermittlungsverfahrens".

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