Knobloch schlägt Alternative zu "Rasse"-Beriff vor

Mit Blick auf das Wort "Rasse" im Grundgesetz sieht die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, Änderungsbedarf. Im Verständnis der damaligen Zeitgenossen habe der Begriff vor allem dem Schutz der Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung gedient, erläuterte Knobloch am Mittwoch.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Charlotte Knobloch, Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München, schaut in die Runde. Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild
dpa Charlotte Knobloch, Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München, schaut in die Runde. Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild

München - Mit Blick auf das Wort "Rasse" im Grundgesetz sieht die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, Änderungsbedarf. Im Verständnis der damaligen Zeitgenossen habe der Begriff vor allem dem Schutz der Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung gedient, erläuterte Knobloch am Mittwoch. Jedoch: "Angesichts eines veränderten Sprachgebrauchs und gesellschaftlichen Bewusstseins gefährdet der Gesetzestext in der aktuellen Form seine ursprüngliche Absicht."

Eine Änderung sei daher geboten, betonte Knobloch. Beispielsweise könne der Absatz 3 des Artikels 3 künftig mit dem Satz schließen: Niemand darf rassistisch diskriminiert oder wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Knobloch betonte zugleich, die aktuelle Debatte dürfe nicht zum Selbstzweck werden: "Der Streit um Worte mag bedeutsam sein, aber er darf das eigentliche Ziel nicht überdecken: Der Staat muss seinen Bürgern ein Leben ohne Angst ermöglichen und sie vor Angriffen schützen, ganz gleich, ob diese rassistisch, antisemitisch oder von sonstigem Hass motiviert sind." Wie Antisemiten ließen sich auch Rassisten weniger von Gesetzestexten abschrecken als von der zugehörigen Strafandrohung. "Hier wird auch dann viel zu tun bleiben, wenn das Grundgesetz entsprechend angepasst wurde."

In Artikel drei, Absatz drei, des Grundgesetzes heißt es derzeit: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Dies hatte jüngst Kritik und den Wunsch nach einer Änderung hervorgerufen.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.