Klage gegen Rundfunkbeitrag: Bundesgericht nimmt sich Zeit

Wie vielfältig und ausgewogen muss öffentlich-rechtlicher Rundfunk sein? Das Bundesverwaltungsgericht will im Oktober über einen Streit um den Rundfunkbeitrag entscheiden.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag. (Symbolbild)
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag. (Symbolbild) © Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa-tmn
Carbonatix Pre-Player Loader

Audio von Carbonatix

Leipzig

Mit dem Programmauftrag sowie der Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt. Eine Klägerin aus Bayern wehrt sich in dem Revisionsverfahren gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags, weil das Programm aus ihrer Sicht weder vielfältig noch ausgewogen sei (Az.: BVerwG 6 C 5.24). Nach gut zweistündiger Verhandlung vertagte sich der 6. Senat. Er will am 15. Oktober (14.00 Uhr) eine Entscheidung verkünden.

Großes Interesse an Verhandlung

Die Klägerin wirft dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zudem "strukturelles Versagen" sowie mangelnde Staatsferne vor. In den beiden Vorinstanzen hatten die Gerichte die Klage jeweils zurückgewiesen. Die Verhandlung war in Leipzig auf großes Interesse gestoßen: Der große Sitzungssaal war mit rund 250 Zuschauern restlos gefüllt, viele Interessierte mussten draußen bleiben. Vor der Verhandlung hatte es am Rande des Bundesverwaltungsgerichts eine Kundgebung gegen den Rundfunkbeitrag gegeben.

Senat: Maßstab für Verletzung des Auftrags sehr hoch

Inhaltlich ging es vor den höchsten deutschen Verwaltungsrichtern aber in erster Linie um eine mögliche Verletzung des Funktionsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und um dessen Kontrolle. Die Maßstäbe für eine mögliche Verletzung müssten sehr hoch sein und die Beweislast liege bei der Klägerin, betonte der Vorsitzende des 6. Senats, Ingo Kraft. Es reiche nicht, einzelne Beiträge oder Sendungen zu benennen, sondern die Verletzungen müssten auf das Gesamtprogramm abzielen.

Streitpunkt Programmbeschwerden 

Die Klägerin kritisierte zudem den Umgang mit Programmbeschwerden, ihrer Ansicht nach die einzige Möglichkeit zur Kritik der Nutzer. Diese seien nicht das richtige Instrument und würden in der überwiegenden Mehrheit ohnehin von den Kontrollgremien zurückgewiesen, behauptete der Prozessbevollmächtigte der Klägerin.

Dem widersprach die Seite des beklagten Bayerischen Rundfunks (BR) vehement: Diese Beschwerden würden sehr ernst genommen, als Kritik wahrgenommen und aufgearbeitet, hieß es. Niemand wolle jemanden indoktrinieren, betonte die Prozessbevollmächtigte. Es finde ein regelmäßiger Kritikprozess statt, um sicherzustellen, dass die Rundfunkanstalten ihren Auftrag erfüllten.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.