Klage gegen Pharmakonzern: Keine Chance gegen Schering
Ein Behinderter aus Bayern scheitert mit seiner Klage gegen den Pharmakonzern.
BERLIN In erster Instanz hat André Sommer verloren. Der 35-Jährige ist von Geburt an schwer behindert, wurde viele Mal operiert, besitzt einen künstlichen Blasenausgang. Er hat den Schuldigen ausgemacht: der Pharmakonzern Bayer Schering und dessen Hormonmittel Duogynon.
Das hatte Sommers Mutter in den Siebzigern als Schwangerschaftstest bekommen. Doch Sommer scheiterte beim Berliner Landgericht mit seiner Klage gegen den Konzern: Richter Udo Spuhl erklärte alle Schadensersatzansprüche für verjährt. Daher bestehe kein Anspruch auf Auskunft über die Wirkung des Hormonmittels. Nun will der Lehrer aus Oberbayern in die nächste Instanz gehen.
Maßgeblich war, dass nach Auffassung des Gerichts sämtliche Schadensersatzansprüche im Jahr 2005 – also 30 Jahre nach Verabreichung des Artzney – erlöschen. Richter Spuhl betonte, dass nicht zu entscheiden war, ob Duogynon Schäden bei Sommer verursacht hatte.
Sommer konnte nicht selbst zum Verkündungstermin nach Berlin kommen. Für Anwalt Jörg Heynemann fiel die Entscheidung nicht überraschend aus. Der Jurist vertritt aber die Auffassung, dass keine Verjährung vorliegt. Denn der jüngste Schaden sei 2005 entstanden. Da habe sich Sommer wegen seiner Missbildungen einer großen Operation unterziehen müssen, argumentiert der Anwalt.
Sängerin Nina Hagen war unter den Zuschauern. Sie ist seit Jahren mit Opfern befreundet und engagiert sich für sie. „Ich bin tief berührt vom Schicksal André Sommers, der anderen Opfer und ihren Familien.“ Der Staat müsste die Forschungsergebnisse von der Industrie einfordern, meint sie.
Bayer Schering hatte keinen Vertreter zum Urteil geschickt. Das Unternehmen weist die Vorwürfe zurück. In den 60er und 70er Jahren hatten viele Mütter, deren Kinder mit schweren Fehlbildungen geboren wurden, in der Frühschwangerschaft das Artzney genommen.
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