Klage einer Ex-Zeitsoldatin an anderes Gericht verwiesen
Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat die Klage einer entlassenen Zeitsoldatin an das Verwaltungsgericht Regensburg verwiesen. Da der Anwalt der Klägerin in der mündlichen Verhandlung einen von der Klage abweichenden Antrag gestellt habe, sei nun das Oberpfälzer Gericht für den Fall zuständig, teilte ein Sprecher des Bayreuther Verwaltungsgerichts mit.
Die Bundeswehr hatte die Frau entlassen, weil diese den Arbeitgeber bei der Einstellung nicht über ihre Mitgliedschaft in der rechtsextremen Partei Die Rechte informiert haben soll. Die Ex-Zeitsoldatin weist den Vorwurf zurück: Sie sei niemals Mitglied in dieser Partei gewesen.
Nach eigenen Angaben hatte die Klägerin lediglich Bekanntschaften und einen Ex-Freund gehabt, die in dieser Partei waren oder der einschlägigen Szene angehörten. Die Kontakte seien aber gegen 2015 abgebrochen. Zur Bundeswehr kam die Frau, Jahrgang 1987, im Jahr 2019. Verpflichtet hatte sie sich eigentlich bis 2031.
Auch lang zurückliegende rechtsextreme Kontakte werden abgefragt
Eine per Video zugeschaltete Oberregierungsrätin aus der Bundeswehr-Verwaltung verwies in der Verhandlung darauf, dass bei einem Fragebogen vor der Verpflichtung auch nach Kontakten zu extremistischen Kreisen gefragt werde. Man entlasse auch Menschen, die lange vor ihrer Verpflichtung Verbindungen ins rechtsextreme Milieu hatten, betonte sie.
Die klagende Ex-Soldatin hatte bei dem Fragebogen keine Angaben zu ihren früheren Kontakten gemacht. Entlassen wurde die Frau aufgrund von Informationen des Militärischen Abschirmdienstes (MAD).
Anderes Gericht zuständig
Das Verwaltungsgericht Bayreuth erklärte nun, dass die Klage der Frau zunächst nur darauf abgezielt habe, die Rechtswidrigkeit ihrer fristlosen Entlassung feststellen zu lassen. Für diese Klage wäre das Verwaltungsgericht Bayreuth örtlich zuständig gewesen, da der private Wohnsitz der Klägerin in Oberfranken sei.
In der mündlichen Verhandlung habe ihr Rechtsanwalt jedoch beantragt, die Entlassung der Klägerin aufzuheben. In diesem Fall sei das Verwaltungsgericht Regensburg zuständig. Denn die ehemalige Zeitsoldatin sei zuletzt an einem Bundeswehrstandort in der Oberpfalz tätig gewesen.
Vor Gericht gab die Frau an, dass sie sich aktuell wieder vorstellen könne, in den Dienst der Bundeswehr zurückzukehren. Kurz nach ihrer Entlassung sei das Vertrauen zwar gebrochen gewesen. "Aber jetzt vermisse ich die Kameraden."
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