Kindesmisshandlung bei den "Zwölf Stämmen"?

Drei Männer und eine Frau der umstrittenen Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" müssen vor Gericht. Der Vorwurf: Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährliche Körperverletzung.
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Immer wieder ist die Polizei bei der Glaubensgemeinschaft gewesen. 2013 haben ihnen die Behörden 40 Kinder weggenommen.
dpa Immer wieder ist die Polizei bei der Glaubensgemeinschaft gewesen. 2013 haben ihnen die Behörden 40 Kinder weggenommen.

Drei Männer und eine Frau der umstrittenen Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" müssen vor Gericht. Der Vorwurf: Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährliche Körperverletzung.

Augsburg – Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat gegen drei Männer (43, 54, 57) der Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“ Anklage wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Der Prozess soll am 16. November vor dem Amtsgericht Nördlingen beginnen.

Lesen Sie hier: Nazivergleich: Amtsgerichts-Direktor zeigt "Zwölf Stämme" an

Den Männern wird vorgeworfen, als Lehrer oder „Ältester“ in den Jahren 2004 bis 2006 zwei Geschwister (heute 21 und 23) wegen Regelverstößen gegen die Glaubensgemeinschaft brutal bestraft zu haben. Die Männer schlugen die Kinder mit präparierten, bis zu 1,20 Meter langen Ruten aufs Gesäß. Währenddessen hatten die Kinder oft nur eine Unterhose an.

Ein weiteres Verfahren gegen eine Lehrerin (55), die sechs Kinder misshandelt haben soll, wird extra verhandelt.

Eine Mutter (53), die ihren Sohn (9) ebenfalls mit einer Rute schlug, kam mit einem Strafbefehl davon. Dagegen legte sie Einspruch ein. Gegen ein sechstes Mitglied, eine Lehrerin (28), wurden die Ermittlungen eingestellt.

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