Kinderschänder bleibt in Sicherungsverwahrung

Sexueller Missbrauch in 32 Fällen: Das Landgericht Kempten hat am Dienstagnachmittag die nachträgliche Sicherungsverwahrung des verurteilten Kinderschänders angeordnet.
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Manfred Georg W. war 2005 wegen schweren sexuellen Missbrauchs in 32 Fällen zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden
dpa Manfred Georg W. war 2005 wegen schweren sexuellen Missbrauchs in 32 Fällen zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden

Sexueller Missbrauch in 32 Fällen: Das Landgericht Kempten hat am Dienstagnachmittag die nachträgliche Sicherungsverwahrung des verurteilten Kinderschänders angeordnet.

Der 31 Jahre alte Mann aus dem Oberallgäu wird auch nach Ablauf seiner Haftstrafe hinter Gittern bleiben. 2005 war er wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte zwischen 2001 und 2004 einen Buben mehrfach schwer sexuell missbraucht. Das Kind war zu Beginn der Übergriffe neun Jahre alt. Gutachter hatten den pädophilen 31-Jährigen als weiterhin einschlägig gefährlich bezeichnet. Deshalb wird er nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen werden. Das ordnete das Landgericht in Kempten am Dienstagnachmittag an. Gefängnismitarbeiter erklärten vor Gericht, der Mann leide unter Wahnvorstellungen und habe freiwillig eine Sozialtherapie gemacht.

dpa

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