Kinderschänder als tickende Zeitbombe?
Neun Jahre saß Oliver B. (36) hinter Gittern, immer wieder missbrauchte er kleine Buben – in drei Wochen ist er ein freier Mann, weil die Staatsanwaltschaft den Antrag auf nachträgliche Sicherheitsverwahrung zurückzog.
NÜRNBERG Neun Jahre seines Lebens saß Oliver B. (36) insgesamt im Gefängnis, weil der Fernfahrer immer wieder kleine Jungs missbrauchte. Gestern, drei Wochen vor seiner Entlassung, ging es vor dem Nürnberger Landgericht um die so genannte „nachträgliche Sicherungsverwahrung“ – der Sex-Täter sollte weiter im Gefängnis bleiben, mit offenem Ende. Beantragt hatte das die Staatsanwaltschaft, weil Oliver B. in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Amberg Anfang 2008 seine Sexualtherapie geschmissen hatte – ist er eine tickende Zeitbombe?
Beim Konfrontations-Training im Knast schmiss er hin
„Ich wollte ja weitermachen, aber nur, wenn der eine nicht mehr mit in der Gruppe ist“, behauptete der Angeklagte gestern. Dieser Mithäftling habe das vertraulich Besprochene herumgetratscht und ihn beim gemeinsamen Küchendienst blöd angeredet. „Dabei sitzt er, weil er eine 14-Jährige vergewaltigt hat“, so Oliver B. weiter. Aber selbst als Vergewaltiger rangiert man in der Hack-Ordnung des Knastes höher als ein Kinderschänder. Die Situation sei so unerträglich geworden, dass er sich mit ihm und einem anderen prügelte.
Oliver B. war in der 16-Mann-Gruppe durch impulsives Verhalten aufgefallen, so der JVA-Therapeut, der auch bestätigte, dass es Spannungen gegeben habe. Beim Konfrontations-Training und der Arbeit an sexuellen Phantasien habe Oliver B. hingeschmissen. „Weil ich vor dem anderen keine intimen Details preisgeben wollte,“ sagte er.
Was tun? Der Fernfahrer stand wegen seiner pädophilen Neigungen bereits viermal vor Gericht, hatte u. a. Kinder von Freundinnen mit auf Tour genommen und an ihnen Oralsex ausgeübt. Kaum nach sechs Jahren und einer angeblich erfolgreichen Sexualtherapie aus der JVA Würzburg entlassen, macht er sich elf Tage später an den Sohn (9) eines Freundes heran, küsste und betatschte ihn. Vor Gericht bekam Oliver B. dafür weitere drei Jahre, die er Ende Juli abgesessen hat. Wenn nicht die nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt wird.
Doch die greift laut Gesetz nur, wenn neue, in der Haft begangene Tatsachen dies rechtfertigen. Die Ausraster im Gefängnis jedoch, so zwei Gutachter, haben nichts mit seinen Neigungen zu tun. Und so nahm Staatsanwältin Martina Müller ihren Antrag zurück. Oliver B. ist Ende Juli wieder frei. Dann wird sich herausstellen, ob er weiter eine tickende Zeitbombe ist... cis
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