Kind misshandelt: Gehörloser bekommt drei Jahre
NÜRNBERG - Jedes Mal, wenn das Baby schrie, ging eine Lichtanlage an: Das nervte den gehörlosen Vater so sehr, dass er den Säugling misshandelte. Jetzt wurde der Mann zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
Wie ein Gerichtssprecher des Landgerichts Nürnberg-Fürth am Freitag sagte, wurde zudem angeordnet, dass der Mann wegen Alkoholproblemen in einer Entziehungseinrichtung untergebracht wird.
Der 25-Jährige hatte am Donnerstagabend die Tat gestanden. Zuvor hatten sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren im Falle eines Geständnisses verständigt. Daraufhin erzählte der Gehörlose, wie es zu der Misshandlung des Buben kam. Damals habe er viel Alkohol getrunken. Der drei Monate alte Säugling war im August 2007 mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus gekommen.
Die Anklage hatte dem Familienvater Misshandlung Schutzbefohlener vorgeworfen. Den Mann hatte das Schreien des Buben genervt. Eine Lichtanlage in der Wohnung hatte das Geschrei des Säuglings sichtbar gemacht. Zum Prozessauftakt am Dienstag hatte der gelernte Industriemechaniker die Vorwürfe noch bestritten. Das Urteil vom Donnerstagabend ist rechtskräftig.(dpa)
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