Kind läuft gegen Kette: Stadt hätte besser sichern müssen

Nürnberg (dpa/lby) - Die Stadt Fürth hat nach Auffassung des Landgerichts Nürnberg-Fürth ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, weil sie eine Absperrkette am Straßenrand nicht ausreichend gut sichtbar gemacht hat. Ein damals Achtjähriger war im Oktober 2016 beim Versuch, die Straße zu überqueren gegen die Kette gelaufen und hatte sich Verletzungen mit bleibenden Schäden, unter anderem am Ohr zugezogen. Den Jungen, der mehrmals operiert werden musste, treffe eine Mitschuld von 50 Prozent, weil er gerannt sei und somit sein eigenes Risiko erhöht habe, entschied das Gericht (Az.:4 O 662/19 vom 10.12.2019). Die Stadt ging in Berufung, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Der Junge hatte zu seinem Vater auf der gegenüberliegenden Straßenseite laufen wollen, dabei die Absperrkette übersehen und war gestürzt. Die Kette hob sich farblich nicht vom Fahrbahnbelag hab. Nach Ansicht des Gerichts war sie bei Dunkelheit kaum zu erkennen.
Die Stadt hatte argumentiert, die Kette sei durch das Licht der Straßenlaternen ausreichend gut zu erkennen gewesen. Außerdem hätte der Vater das Kind an die Hand nehmen müssen. Dem widersprach das Gericht. Die Stadt hätte etwa eine rot-weiß markierte Kette zur besseren Sichtbarkeit spannen können. Achtjährige müssten auch nicht mehr an der Hand geführt werden, sondern schrittweise zur Selbstständigkeit erzogen werden.