Keine Weihnachtsbegnadigung für Bayerns Häftlinge

München (dpa/lby) - Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird es in Bayern auch in diesem Jahr keine vorzeitigen Begnadigungen für Häftlinge wegen des Weihnachtsfestes geben. "Die Länge einer Freiheitsstrafe wird in jedem Einzelfall von einem unabhängigen Gericht nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung individuell bestimmt", sagte eine Sprecherin des Justizministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Giebel eines Gefängnisgebäudes der Justizvollzugsanstalt (JVA) München Stadelheim ist über einer Gefängnismauer zu sehen. Foto: Matthias Balk/Archiv
dpa Der Giebel eines Gefängnisgebäudes der Justizvollzugsanstalt (JVA) München Stadelheim ist über einer Gefängnismauer zu sehen. Foto: Matthias Balk/Archiv

München (dpa/lby) - Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird es in Bayern auch in diesem Jahr keine vorzeitigen Begnadigungen für Häftlinge wegen des Weihnachtsfestes geben. "Die Länge einer Freiheitsstrafe wird in jedem Einzelfall von einem unabhängigen Gericht nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung individuell bestimmt", sagte eine Sprecherin des Justizministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München. Von der Möglichkeit, eine Strafe im Gnadenwege zu ändern, solle daher nur in absoluten Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden, nicht wegen Zufälligkeiten des Kalenders. In anderen Ländern werden traditionell vor Weihnachten einige Gefangene vorzeitig entlassen.

"Überdies wäre eine "Weihnachtsbegnadigung" eine ungerechtfertigte und auch verfassungsrechtlich nicht unbedenkliche Bevorzugung gegenüber all den Gefangenen, deren Haftzeit zu anderen Zeiten endet, etwa an Ostern oder Pfingsten", betonte die Sprecherin weiter.

Gleichwohl könnten manche Gefangene auch in Bayern Weihnachten im Kreise ihrer Familie feiern, wenn ihnen Ausgang oder Urlaub gewährt wird, sofern keine Flucht- oder Missbrauchsgefahr besteht. Im vergangenen Jahr traf dies auf 493 Gefangene über Weihnachten oder Neujahr zu. Wie viele Häftlinge in diesem Jahr in den Genuss kommen, steht bislang nicht fest. "Erfahrungsgemäß werden sich die Zahlen aber auf dem Niveau der Vorjahre bewegen", sagte die Sprecherin.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.