Keine Strafe für tödlichen Pfusch

Eine Mutter (47) musste sterben, weil eine Steckdose falsch montiert war – der Elektriker wurde jetzt freigesprochen.
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Mangels eindeutiger Beweise im vertrackten Fall freigesprochen: Der wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Elektriker Stefan B. (25).
bayernpress.com 2 Mangels eindeutiger Beweise im vertrackten Fall freigesprochen: Der wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Elektriker Stefan B. (25).
Ihr Tod bleibt ungesühnt: Rymna M. (47) lebte mit Ehemann Alexander (48) und beider Tochter (11) gerade ein paar Monate in der Wohnung.
Berny Meyer 2 Ihr Tod bleibt ungesühnt: Rymna M. (47) lebte mit Ehemann Alexander (48) und beider Tochter (11) gerade ein paar Monate in der Wohnung.

Eine Mutter (47) musste sterben, weil eine Steckdose falsch montiert war – der Elektriker wurde jetzt freigesprochen.

NÜRNBERG Rymna M. (†47) musste sterben, weil im Bad eine Steckdose falsch eingebaut war. Als Pfuscher wurde der Elektriker Stefan B. (25) wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Sieben Tage verhandelte das Nürnberger Amtsgericht über den Fall – länger als das Schwurgericht bei Mord. Gestern wurde der Handwerker mangels Beweises freigesprochen. „Es kann nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden, dass er schuld war“, erklärte Richter Volkmar Kanz leicht frustriert.

Denn der Prozess wurde zum Schluss immer undurchschaubarer. So hatte zwar Stefan B. zugegeben, dass er im Sommer 2007 Elektroarbeiten in der damals leeren Wohnung in der Äußeren Bayreuther Straße 162 durchführte. Ob er auch die Steckdose installierte, bei der Erdung und Strom führende Leitung vertauscht worden waren – wusste er angeblich nicht mehr. Es sei ja noch ein Kollege dabei gewesen.

Die Pfusch-Firma ging in die Insolvenz

Doch dieser blieb vor Gericht dabei, dass er damals auf einer anderen Baustelle des großen Wohnblocks gearbeitet habe. Regiezettel der Elektro-Firma halfen auch nicht weiter, sie stimmten mit den ausgestellten Rechnungen an den damaligen Wohnblock-Eigentümer, die Bayerische Versicherungskammer, nicht überein. Offensichtlich waren Arbeitsstunden manipuliert worden.

Offen blieb auch, wer die Sicherheitsprüfung in der Unglückswohnung durchführen sollte. Eine Funktionsprüfung habe Stefan B. mit dem Spannungsmesser durchgeführt. Dann sollte der Juniorchef mit einem neuen Prüfgerät die Sicherheit der Steckdosen überprüfen. Was nicht geschah.

Im Dezember 2007 duschte Mieterin Rymna M. (47). Sie erlitt einen tödlichen Stromstoß, als sie beim Griff nach dem Duschgel an die Metall-Rückwand der Waschmaschine kam. Witwer Alexander M. (48) will die Pfusch-Firma auf Schmerzensgeld verklagen. Doch sie ging in die Insolvenz – und macht jetzt mit den gleich Leuten, so der Richter, weiter. cis

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