Keine Soforthilfen für neue Firmen und Selbstständige

München (dpa/lby) - Firmen mit Gründungsdatum nach dem 11. März 2020 erhalten vom Freistaat keine Corona-Soforthilfen.
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Euro-Münzen auf Euro-Banknoten. Foto: Tobias Hase/dpa/Symbolbild
dpa Euro-Münzen auf Euro-Banknoten. Foto: Tobias Hase/dpa/Symbolbild

München (dpa/lby) - Firmen mit Gründungsdatum nach dem 11. März 2020 erhalten vom Freistaat keine Corona-Soforthilfen. Das gelte auch für Menschen, die sich nach diesem Datum selbstständig gemacht haben, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Bei frisch gegründeten Firmen gehe es nicht um die Sicherung der "gefährdeten wirtschaftlichen Existenz", sondern um deren Aufbau und der Etablierung am Markt. Somit könnten diese nicht glaubhaft machen, dass Einnahmen vor allem wegen der Corona-Krise fehlten. Betroffenen bleibt demnach nur die Möglichkeit, Hartz IV zu beantragen: "Damit können Lebensunterhalt und Unterkunft in der Krise trotz Verdienstausfall gesichert werden."

Die Stichtagsregel sei wegen der Gefahr von Schein-Gründungen nachvollziehbar, so der Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK), Manfred Gößl. Die Zahl der Betroffenen sei noch nicht absehbar, bisher habe sich aber niemand gemeldet. Viele Gewerbeämter nähmen Anmeldungen ohnehin nur in Notfällen an, die meisten Gründer würden ihre Pläne überdenken.

Es gebe aber auch erste Anzeichen, dass die Krise das Gründungsgeschehen belebe, so Gößl. "Wer wegen Corona seinen Arbeitsplatz verloren hat, für den kann eine Selbstständigkeit aktuell eine Alternative und Einkommensquelle sein."

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