Es wird digitaler in Deutschland: Das ändert sich im Dezember

Der Advent ist da und zeitgleich mehrere gesetzliche Änderungen. Was ab Dezember 2025 in Deutschland gilt, ein Überblick:
Fernlenkung von Fahrzeugen: Ab 1. Dezember dürfen Fahrzeuge theoretisch aus zentralen Leitstellen ferngesteuert werden. Darüber informiert die Bundesregierung. Es handelt sich um eine fünfjährige Testphase. Wann kann das sinnvoll sein? Etwa um Carsharing-Autos zum nächsten Kunden zu bewegen oder auch, um fahrerlose Taxis flexibel einzusetzen. So führt es die Bundesregierung aus.
Die neue i-kfz-App: Die neue App i-kfz ist ein Schritt Richtung Digitalisierung im Verkehr. Fahrzeugdokumente, etwa der Fahrzeugschein, können damit auf dem Smartphone abgerufen werden. Es soll sogar möglich sein, ein Bild davon zu teilen, wenn man etwa den Wagen der Eltern oder der Großeltern geliehen hat. Ebenfalls praktisch: Die App erinnert daran, wenn zum Beispiel die Hauptuntersuchung fällig ist.
Erwerbsminderungsrente: Die Bundesregierung gibt auf ihrer Seite an: "Bestimmte Erwerbsminderungsrenten erhalten seit Juli 2024 einen Zuschlag." Dieser wird nun anders berechnet: "Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag nicht mehr auf der Basis des Rentenbetrags errechnet, sondern auf der Basis der persönlichen Entgeltpunkte, die der Rente zugrunde liegen."

Noch eine Änderung: Der Zuschlag wird demnach als ein Bestandteil der Rente ausgezahlt und nicht mehr in der Monatsmitte separat überwiesen. Die gute Nachricht für Betroffene: Man muss laut Bundesregierung keinen Antrag stellen, die Rentenversicherung prüfe automatisch, wer Anspruch auf einen Zuschlag zu seiner Rente hat.
Keine Bar-Rentenauszahlung: Vielleicht müssen Sie bei dieser Änderung auch an die Serie "Monaco Franze" denken, als der Monaco seine Rente unbedingt in bar ausgezahlt haben will und der Herr der Pensionskasse fast durchdreht. Und damit zurück ins Hier und Jetzt: Die Deutsche Bank - Nachfolgerin der Postbank - wird ab Dezember keine Renten mehr in bar auszahlen. Das heißt: Es bedarf eines Giro- oder Basiskontos.

Effizienzhaus 55-Plus-Förderung: Diese Förderung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien startet am 16. Dezember 2025. Damit werden baureife Vorhaben mit bis zu 100.000 Euro zinsverbilligter KfW-Kredite pro Wohneinheit gefördert. Voraussetzung: Wohngebäude müssen im Effizienzhausstandard 55 mit einer Wärmeerzeugung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien geplant sein. Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind damit ausgeschlossen – Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme, Biomasse und ähnliches seien förderfähig.