Keine Freiheit zu Weihnachten
München - Wenige Wochen vor Heiligabend ist die Justiz in Deutschland gnädig und entlässt vorzeitig Hunderte Häftlinge. In bayerischen Gefängnissen hoffen die Gefangen allerdings vergeblich. Dort bleiben die Zellentüren geschlossen. Im Freistaat gibt es keine Weihnachts-Amnestie, genauso wie in Sachsen.
Das sorgt in Bayern jedes Jahr aufs Neue für Diskussionsstoff. Vermutlich hat der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) deshalb bereits eine gute Woche vor dem 24. Dezember eine Pressemitteilung ausgesteuert, um sich und das bayerische Vorgehen zu begründen.
Darin gibt er sich sichtlich Mühe, zu erklären, dass das Ganze nichts mit bayerischer Sturheit zu tun habe. Er gibt sogar zu bedenken, dass die weihnachtliche Gnade genau betrachtet verfassungsrechtlich nicht ganz unbedenklich sei. „Die Länge einer Freiheitsstrafe wird von einem unabhängigen Gericht individuell festgelegt“, legt Bausback dar.
Rechtskräftige Strafen sollten deshalb nur in absoluten Ausnahmefällen geändert werden. Das dürfe nicht von der Zufälligkeit eines Kalenders abhängig gemacht werden. Außerdem würden dabei andere Häftlinge benachteiligt, deren Haftzeit beispielsweise an Pfingsten oder Ostern endet.
Soweit die Erklärung der bayerischen Justiz. Allerdings gibt es die Weihnachts-Amnestie nicht nur aus reiner Nächstenliebe, das Ganze hat auch praktische Gründe. Eine Entlassung direkt um die Weihnachtsfeiertage herum erschwere wichtige Schritte der Wiedereingliederung. Dazu gehören die Suche nach einer Wohnung oder nach einer Arbeit sowie Behördengänge.
Das Justizministerium Baden-Württemberg hat noch eine andere Begründung: Die Weihnachtstage für Inhaftierte fern von Familie und Freunden seien für die Häftlinge nur schwer emotional zu bewältigen. Dieses Argument lässt Bausback jedoch nicht gelten. Damit Häftlinge Weihnachten im Kreise ihrer Familie feiern könnten, gewährten Bayerns Haftanstalten Gefangenen unter bestimmten Bedingungen ohnehin Ausgang oder Urlaub während der Feiertage.
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