Kein Prozess gegen die Horror-Mutter

Verhungerte Sarah aus Thalmässing: Angela R. muss nicht vor Gericht – ihr Mann Patrick schon...
NÜRNBERG/THALMÄSSING Die Mutter, die ihre kleine Tochter Sarah (3) verhungern ließ, muss sich nicht vor Gericht verantworten. Die 27-jährige Hausfrau aus Thalmässing (Kreis Roth) ist nicht verhandlungsfähig, teilte ein Sprecher der Justizbehörden gestern überraschend mit.
Angela R. und ihr Mann Patrick (30) sollten sich ab Dienstag gemeinsam vor dem Schwurgericht für den qualvollen Tod ihrer Tochter Sarah verantworten. Die Anklage lautet auf Mord. Das Mädchen war im August letzten Jahres an den Folgen starker Unterernährung gestorben.
Sarahs Mutter war wenige Tage vorher ebenfalls in lebensbedrohlichem Zustand ins Südklinikum eingeliefert worden. Grund für ihre desolate Verfassung war eine radikale Abmagerungskur, die aus dem Ruder lief. Angela R. lag wochenlang im Koma und musste eine Notoperation im Magen-Darm-Bereich über sich ergehen lassen. Erholt hat sie sich davon anscheinend nicht.
Am Donnerstag wurde sie im Auftrag des Gerichts vom Landgerichtsarzt eingehend auf ihre Verhandlungsfähigkeit hin untersucht. Aufgrund ihrer Erkrankung war ohnehin vorgesehen, maximal vier Stunden pro Tag zu verhandeln, um sie nicht zu sehr zu belasten. Laut des jetzt erstellten Gutachtens des Leitenden Medizinaldirektors ist aber nicht einmal das möglich. Justizsprecher Markus Bader: „Sie ist auf unabsehbare Zeit verhandlungsunfähig.“
Den Worten des Behördenvertreters zufolge konnte der Gutachter nicht ausschließen, dass während der Verhandlung die Gefahr „lebensbedrohlicher Veränderungen ihres Gesundheitszustandes“ bestehe. Unter ambulanten Bedingungen könne die Frau dann nicht mehr ausreichend medizinisch versorgt werden. Nach AZ-Informationen können bei Angela R. jederzeit starke innere Blutungen auftreten, die nicht leicht gestoppt werden können.
Der Prozess gegen Patrick R. findet jedoch auch ohne Beteiligung seiner mitangeklagten Ehefrau wie geplant statt. Aufgrund der neuen Entwicklung könnte es allerdings sein, dass die auf sechs Tage angesetzte Hauptverhandlung schon deutlich früher zu Ende geht. In den polizeilichen Vernehmungen hatte Patrick R. eine Mitschuld am Tod seiner Tochter bestritten. Helmut Reister