Kein Präzedenzurteil für lesbische Frauen aus Uganda

Das von Interessenvertretern erhoffte Präzedenzurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum Schicksal lesbischer Frauen aus Uganda wird es vorerst nicht geben. Das Verfahren wurde am Montag in München für erledigt erklärt, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Klägerin als Flüchtling anerkennen will.
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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der Bundesallee. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/ZB/Archivbild
dpa Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der Bundesallee. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/ZB/Archivbild

München/Kampala - Das von Interessenvertretern erhoffte Präzedenzurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum Schicksal lesbischer Frauen aus Uganda wird es vorerst nicht geben. Das Verfahren wurde am Montag in München für erledigt erklärt, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Klägerin als Flüchtling anerkennen will. Diese Entscheidung sei aber nur ein Einzelfall, sagte BAMF-Vertreter Karl Andreas Dihlmann. In gut 30 Ländern Afrikas sind gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen verboten, darunter auch in Uganda.

Die 41-Jährige ist seit 2012 in Deutschland und kämpft seitdem um ihre Anerkennung als Flüchtling. Seit einem Jahr hat sie eine Freundin. In Uganda seien Menschen mit homosexueller Veranlagung nicht erwünscht, hatte sie vor Gericht erklärt. "Wie lange kann man sein Leben führen im Versteck, als würde man niemanden gern haben?" In Deutschland könne sie offen leben. "Ich kann ohne Angst auf der Straße laufen, wir können uns umarmen und küssen."

Die lesbische Beratungsstelle LeTRa in München betreut rund 60 weitere Klägerinnen aus Uganda und hatte deshalb auf ein Urteil gehofft. Asylberaterin Julia Serdarov sagte aber, sie sei trotzdem glücklich, dass sich ihre Klientin den Flüchtlingsstatus erkämpft habe. Zudem sei die Entscheidung richtungsweisend, da das Gericht die Verfolgung Homosexueller in Uganda anerkannt habe.

Laut BAMF werden Asylanträge aus Uganda meistens abgelehnt. 2017 wurde in 327 Fällen entschieden, 220 Anträge wurden abgelehnt. Wie viele der geflohenen Menschen Asyl beantragten, weil sie sich wegen ihrer Homosexualität bedroht fühlten, wird nicht erfasst.

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