Kein neuer Prozess um angeblich verfütterten Bauern Rudolf R.

Der spektakuläre Fall um den 2001 verschwundenen Landwirt Rudolf R. aus dem oberbayerischen Neuburg an der Donau soll nicht noch einmal neu verhandelt werden. Das entschied das Landgericht Landshut.
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LANDSHUT - Der spektakuläre Fall um den 2001 verschwundenen Landwirt Rudolf R. aus dem oberbayerischen Neuburg an der Donau soll nicht noch einmal neu verhandelt werden. Das entschied das Landgericht Landshut.

Das Landgericht Landshut hat einen Wiederaufnahmeantrag der Ehefrau und der beiden Töchter, die wegen der Tötung des 52-Jährigen verurteilt wurden, zurückgewiesen. Das Gericht sehe trotz neuer Spuren keine Zweifel an Motiv, Tatplanung und Beteiligung, teilte der Vorsitzende Richter Theo Ziegler

Der Bauer hatte offenbar die ganze Familie terrorisiert. Erst heuer im März war die Leiche in einem versenkten Auto in der Donau gefunden worden. Dadurch wurde klar, dass frühere Vermutungen, wie der Mann umgebracht und beseitigt worden ist, nicht stimmen können. Früher hieß es, der tyrannische Familienvater, der seine Mädchen jahrelang sexuell missbrauchte, sei zerstückelt und an die Hofhunde oder Schweine verfüttert worden.

Das Landgericht Ingolstadt hatte 2005 nach einem reinen Indizienprozess die Witwe und den Verlobten der älteren Tochter wegen Totschlags zu je achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Die zwei zum Tatzeitpunkt noch minderjährigen Töchter erhielten wegen Beihilfe Jugendstrafen bis zu dreieinhalb Jahren. Die jungen Frauen haben inzwischen ihre Strafe abgesessen und sind nicht mehr im Gefängnis.

Durch den Fund der Leiche in diesem Jahr wurde schließlich klar, dass die früheren Geständnisse der Beschuldigten nicht nur bezüglich der Beseitigung der Leiche falsch sind. Denn der Freund der Tochter kann nicht wie angegeben dem 52-Jährigen mit einem Hammer den Schädel zertrümmert haben. Die Gerichtsmediziner konnten eine solche Verletzung an der teils schon skelettierten Leiche nicht feststellen.

Dennoch sieht die für den Wiederaufnahmeantrag zuständige Jugendkammer in Landshut keinen Grund für einen neuen Prozess. Nach der Strafprozessordnung sei eine Wiederaufnahme nur dann zulässig, wenn es dann auch zu einem Freispruch für die Angehörigen kommen könnte, erklärte Richter Ziegler.

Diese Möglichkeit sieht die Landshuter Justiz aber nicht. Nur die früheren Annahmen des Ingolstädter Gerichts zur Todesursache und zur Entsorgung der Leiche würden durch die neuen Erkenntnisse widerlegt. Die restlichen Feststellungen der Kammer hätten weiterhin Bestand, betonte Ziegler. Damit gehen auch die Landshuter Richter davon aus, dass die Familienmitglieder den Vater umgebracht haben. Gegen die Entscheidung können die verurteilten Frauen nun Beschwerde beim Oberlandesgericht in München einlegen.

dpa/b>

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