Katzen-Freigang vor Gericht
Wie oft darf Katze Gipsy frei draußen umher streifen? Bekommt sie genug Auslauf? Mit diesen Fragen hat sich das Amtsgericht Augsburg beschäftigt.
Augsburg - Das Amtsgericht Augsburg hat darüber verhandelt, ob einer Katze ausreichend Auslauf gewährt wird. Eine Tierschützerin hatte einer Frau, deren Kater überfahren worden war, „Gipsy“ vermittelt und vereinbart, dass die Katze raus darf. Nach einem halben Jahr stellte die Tierschützerin fest, dass „Gipsy“ immer noch nicht ins Freie durfte, und verlangte die Rückgabe des Tieres.
Die Besitzerin hatte Angst, dass „Gipsy“ das Schicksal ihres Vorgängers erleidet. Sie konnte durch Aussagen ihres Nachbarn und des Briefträgers nachweisen, dass der Katze inzwischen Freigang gewährt wurde. Wie das Gericht berichtete, wurde die Klage daher abgewiesen.
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