Katze gerät in verbotenes Tellereisen

Ein Passant entdeckt nachts eine junge Katze in einem Straßengraben. Ihre Pfote steckt in einer verbotenen Falle. Polizei und Feuerwehr kommen dem Tier zu Hilfe.
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Eine junge Katze ist bei Pegnitz in ein verbotenes Tellereisen geraten. (Symbolbild)
Eine junge Katze ist bei Pegnitz in ein verbotenes Tellereisen geraten. (Symbolbild) © David Inderlied/dpa
Pegnitz

Eine junge Katze ist bei Pegnitz (Landkreis Bayreuth) in einer verbotenen Tierfalle gefunden und leicht verletzt worden. Ein Passant entdeckte das Tier in der Nacht mit einer Pfote in der Falle in einem Straßengraben bei Stemmenreuth, wie die Polizei mitteilte. Bei der Falle handelte es sich nach Angaben der Beamten um ein sogenanntes Tellereisen.

Die Feuerwehr befreite die schwarze Katze aus der Falle. Sie wurde in das Tierheim Bayreuth gebracht. Die Polizei ermittelt wegen Tierquälerei und sucht nach dem bislang unbekannten Besitzer der Falle.

Einsatz verboten, Handel weiter möglich

Tellereisen dürfen in der Europäischen Union seit 1995 nicht mehr verwendet werden. Die entsprechende EU-Verordnung verbietet den Einsatz der Fallen, nicht aber grundsätzlich deren Verkauf oder Besitz. Auch das Bundesjagdgesetz untersagt die Verwendung von Fanggeräten, die Tiere nicht unversehrt fangen oder nicht sofort töten.

Nach Angaben der Tierschutzorganisation Peta können Tellereisen deshalb in Deutschland weiterhin gehandelt werden. Die Organisation weist darauf hin, dass neben Wildtieren auch Katzen und Hunde in solche Fallen geraten können.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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