Kartbahn-Betreiber und Musikproduzent: Keine Entschädigung für Corona

München - Haben Betriebe, die wegen Coronabekämpfungsmaßnahmen schließen müssen, einen Anspruch auf Entschädigung? Um diese Frage drehten sich zwei Klagen gegen den Freistaat am Landgericht.
Betriebsschließung wegen Coronamaßnahmen: Entschädigung möglich?
Geklagt haben die Betreiber einer fränkischen Kartbahn und der Allgäuer Musikproduzent Martin Kilger (45). Beide mussten wegen der ersten Coronawelle den Betrieb im Frühjahr 2020 vorübergehend einstellen. Beide wollten für entgangene Einnahmen während der Schließungen entschädigt werden. Die Forderungen waren mit rund 11.000 Euro beziehungsweise 6.000 Euro überschaubar.
Dienten Maßnahmen der Infektionsabwehr oder der Infektionsbekämpfung?
Die Kammer unter dem Vorsitz von Frank Tholl kam aber zu dem Schluss, dass es weder auf Basis des Infektionsschutzgesetzes noch auf einer anderen gesetzlichen Grundlage einen Anspruch auf den geforderten Schadenersatz gibt. Eine zentrale Frage bei den Klagen war, ob die Maßnahmen im Frühjahr der Infektionsabwehr oder der Infektionsbekämpfung dienten.
Für Abwehrmaßnahmen im Vorfeld eines möglichen Ausbruchs seien explizit Entschädigungen im Gesetz vorgesehen, der Staat habe sich bisher aber formell auf eine Bekämpfung eines bereits erfolgten Ausbruchs der Infektion berufen.
Allgäuer Musikproduzent will vors Oberlandesgericht ziehen
Martin Kilger ist "sauer". "So geht die Kultur kaputt", erklärt er im AZ-Gespräch nach der Urteilsverkündung. Grund die Flinte ins Korn zu werfen, sieht er aber nicht. Ja, er sei sogar optimistisch, dass in einer höheren Instanz das Urteil anders ausfallen könnte. Er werde jedenfalls nicht aufgeben, sondern vors Oberlandesgericht ziehen.
Unterstützung bekommt er vom Bayerischen Handwerkstag. Präsident Franz Xaver Peteranderl sagte, die Klagen seien "eine Frage der Gerechtigkeit und Fairness".