Kampf gegen einen Funkturm

Wegen der Umstellung auf Digitalfunk bei Polizei und Feuerwehr ist ein Turm gewaltig in die Höhe gewachsen – ohne Genehmigungsverfahren. Anwohner klagen, blitzen aber vor Gericht ab
John Schneider |
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Er wächst und wächst: Der Funkturm zu Wolnzach.
Birgit Haack Er wächst und wächst: Der Funkturm zu Wolnzach.

WOLNZACH Er schaut bedrohlich aus. Über 50 Meter reckt sich der Wolnzacher Funkturm am Nelkenweg inzwischen in die Höhe. Birgit Haack lebt im Schatten des 1991 gebauten Turms. Das war für sie lange kein Problem. Aber dann ist der Turm gewachsen und gewachsen. Zuletzt wegen der Umstellung des Funkverkehrs von Polizei und Feuerwehr auf Digitalfunk.
Doch für die neue Antenne gab es kein Genehmigungs- oder Zustimmungsverfahren. Das empört die Anwohner des Nelkenwegs. „Es ärgert mich einfach, dass man als Bürger für jeden kleinen Anbau eine Baugenehmigung braucht, der Funkturm aber einfach so weiter aufgestockt wird.”

Tatsächlich wurden weder die Anwohner noch die Gemeinde gefragt. Deswegen hat die Familie Haack vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Eine erste Klage war wegen Formfehlern gescheitert. Jetzt befassen sich die Verwaltungsrichter mit dem zweiten Anlauf. Verklagt wurden der Freistaat, das Landratsamt Pfaffenhofen und das Staatliche Bauamt Ingolstadt. Gestern machte sich das Gericht vor Ort ein Bild.
Dass Mobilfunkantennen und Digitalisierung des behördlichen Funkverkehrs notwendig sind, kann Birgit Haack durchaus verstehen. „Das weiß ich auch, ich telefoniere täglich mit dem Handy. Ich bin aber dafür, dass das besser verteilt wird und nicht alles auf einzelne Türme aufgebaut wird” erklärt sie. „Warum muss es immer unser Funkturm am Nelkenweg sein, der wie ein Christbaum mit immer mehr Lametta nachbestückt wird.” Warum kein zweiter Sendemast fern jeder Bebauung?

Auch in der Gemeinde haben die Kläger Verbündete. Bürgermeister Jens Machold äußerte sich jedenfalls wenig begeistert, dass die Entscheidung für die neue Antenne am Nelkenweg getroffen wurde, ohne die Gemeinde zu fragen. „Das wurde geheim gehalten und war sehr intransparent”, erklärte er den Richtern beim Lokaltermin. Doch weder seine Einwände, noch die von Familie Haack verfingen beim Verwaltungsgericht. – weil ein Sendemast kein begehbares Gebäude ist, so die Richter. Dadurch konnte in diesem Fall auch ohne Genehmigungsverfahren eine neue Antenne aufgesetzt werden, ohne auf Nachbarbelange Rücksicht nehmen zu müssen. Die Klage wird wohl abgewiesen. Das Urteil soll heute bekannt gemacht werden.
Immerhin gab die Richterin der Familie in einem Punkt Recht. Ein Genehmigungsverfahren wäre besser gewesen. Aber dafür ist es jetzt ja zu spät.

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