Justizpanne? Zeugin (58) im Fall Alois Mannichl böse bedroht

Der Vorgang ist normal, in diesem Fall aber mehr als unglücklich: Die Passauer Polizei hat im Haftbefehl gegen ein Münchner Neonazi-Pärchen den Namen der Zeugin notiert - drei Tage später stand ein bulliger glatzköpfiger Mann vor ihrer Tür - und packte sie am Hals.
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Alois Mannichl: In seinem Fall gibt es keine Spur, dafür viel Kritik.
dpa Alois Mannichl: In seinem Fall gibt es keine Spur, dafür viel Kritik.

PASSAU - Der Vorgang ist normal, in diesem Fall aber mehr als unglücklich: Die Passauer Polizei hat im Haftbefehl gegen ein Münchner Neonazi-Pärchen den Namen der Zeugin notiert - drei Tage später stand ein bulliger glatzköpfiger Mann vor ihrer Tür - und packte sie am Hals.

Eine Justizpanne hat eine Zeugin im Fall Alois Mannichl in Gefahr gebracht:Nach dem Anschlag auf den Passauer Polizeichef am 13. Dezember meldete sich eine 58-jährige Altenpflegerin bei der Soko "Fürstenzell" und sagte, sie habe das Münchner Neonazi-Ehepaar Manuel und Sabrina H. aus München und zwei Männer mit Kreuz- und Schlangentattoos kurz vor dem Mordversuch in Fürstenzell gesehen. Drei Tage später wurde sie laut „Stern.de“ bedroht.

Passauer Ermittler bestätigten das. Im Haftbefehl des Münchner Neonazi-Paares war der Name der Frau nämlich ausgeschrieben – der Anwalt des Paares wusste also, wer sie war. Drei Tage nach ihrer Aussage erschien plötzlich ein großer, glatzköpfiger Mann vor der Haustür der Altenpflegerin. Er packte sie an Hals und Kinn und bedrohte sie mit den Worten: „Schönen Gruß vom Chef. Zieh deine Aussage zurück, sonst passiert was.“ Ein Ermittler sagte zu der Panne lapidar: „Das hätte nicht unbedingt sein müssen.“

Dass der Name eines Zeugen im Haftbefehl erscheint, ist normal - damit der Anwalt des Beschuldigten weiß, wer die Vorwürfe erhebt. In diesem Fall jedoch ist die Sache etwas anders: Die Passauer Staatsanwaltschaft hatte die Bevölkerung mehrfach gebeten, bei der Aufklärung zu helfen - und versprach:: "Die Staatsanwaltschaft Passau sichert Vertraulichkeit für entsprechende Hinweise zu." Doch im Fall der Altenpflegerin sagte Oberstaatsanwalt Helmut Walch zu "Stern.de": "Der Zeugin wurde niemals förmlich Vertraulichkeit zugesichert."

az

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