Justizminister für längere Unterbrechung von Prozessen
München (dpa/lby) - Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hat sich angesichts der rasanten Ausbreitung des neuartigen Coronavirus für längere Unterbrechungen von Strafprozessen ausgesprochen. "In der aktuellen Krise benötigen unsere Gerichte dringend eine flexible Regelung", sagte er der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag in München. "Die zulässige Unterbrechung von Hauptverhandlungen sollte sich deutlich verlängern, etwa von drei beziehungsweise vier Wochen auf drei Monate, ohne dass die Hauptverhandlung wieder neu begonnen werden muss."
Laut Strafprozessordnung (StPO) darf eine Hauptverhandlung in der Regel für höchstens vier Wochen unterbrochen werden. Das Bundesjustizministerium arbeitet derzeit an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung, die eine Pause für maximal drei Monate und zehn Tage erlaubt. So wolle man verhindern, dass viele Verhandlungen platzen und neu begonnen werden müssen, erklärte das Ministerium.
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