Justiz ermittelt erneut gegen Neonazi Wiese

Wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt die Staatsanwaltschaft Würzburg gegen einen 35 Jahre alten Neonazi.
dpa |
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Wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt die Staatsanwaltschaft Würzburg gegen einen 35 Jahre alten Neonazi.

Würzburg/Roden - Der vorbestrafte Neonazi Martin Wiese ist erneut ins Visier der Justiz geraten. Nach einer Kundgebung in Unterfranken ermittelt die Staatsanwaltschaft Würzburg wegen des Verdachts der Volksverhetzung.

Man habe ein Verfahren gegen einen 35 Jahre alten Mann eingeleitet, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Oberstaatsanwalt Burkhard Pöpperl wollte zwar den Namen Wiese nicht nennen, aufgrund der Angaben aber ist es eindeutig, dass es sich um Wiese handelt.

Pöpperl sagte der Nachrichtenagentur dpa, der Verdächtige sei 2005 wegen seiner Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und wegen des geplanten Anschlags auf das Jüdische Zentrum in München zu einer Haftstrafe von sieben Jahren veurteilt worden.

Über Zeitungsberichte waren die Ermittler auf den Fall aufmerksam geworden. Bei der Veranstaltung in Roden (Landkreis Main-Spessart) am vergangenen Wochenende soll Wiese gesagt haben: „Die, die uns hier denunzieren, werden vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und standrechtlich erschossen.“

Nach Schätzungen der Polizei hatten sich mehr als 200 Rechtsextremisten getroffen. Zudem geht die Anklagebehörde dem Verdacht nach, dass Wiese gegen eine Weisung der Justiz verstoßen hat. Der 35-Jährige stehe unter Führungsaufsicht, ihm sei es verboten, Kontakt zu Mittätern aufzunehmen, erläuterte Pöpperl.

Auf dem Gelände in Roden habe er möglicherweise dagegen verstoßen. Wiese war vor sechs Jahren in München in einem Terror-Prozess um den vereitelten Bomben-Anschlag auf das Jüdische Zentrum als Kopf der „Kameradschaft Süd“ verurteilt worden.

Das Bayerische Oberste Landesgericht in München sprach ihn der Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie mehrerer Waffendelikte schuldig. Drei Mitangeklagte verurteilte das Gericht wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu mehrjährigen Haftstrafen.

 

 

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