Junge Mutter erschlägt ihre sieben Tage alte Tochter

Schreckliche Tat in Oberfranken: Eine 21-jährige Frau hat in Pegnitz im Landkreis Bayreuth ihre erst sieben Tage alte Tochter so massiv misshandelt, dass das Kind wenig später starb. Die junge Mutter hat bereits einen zehn Monate alten, schwerbehinderten Sohn.
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Polizei-Einsatz wegen Sprengstoff-Selbstlaborat.
dpa Polizei-Einsatz wegen Sprengstoff-Selbstlaborat.

Schreckliche Tat in Oberfranken: Eine 21-jährige Frau hat in Pegnitz im Landkreis Bayreuth ihre erst sieben Tage alte Tochter so massiv misshandelt, dass das Kind wenig später starb. Die junge Mutter hat bereits einen zehn Monate alten, schwerbehinderten Sohn.

PEGNITZ Was ist nur im Kopf dieser jungen Frau vorgegangen? Am Samstag hat Corinna G. (21, Name geändert) aus Pegnitz ihre erst sieben Tage alte Tochter erschlagen.

Den bisherigen Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zufolge ereignete sich das unfassbare Verbrechen gegen 12 Uhr mittags. Die Behörden erfuhren davon erst einige Stunden später durch die Ärzte der Uni-Klinik Erlangen. Dort war das Baby mit schwersten Kopfverletzungen eingeliefert worden. Helfen konnten die Mediziner nicht mehr. Das Mädchen starb gegen 16 Uhr.

Wurde das Baby mit dem Kopf gegen die Wand geschleudert?

Gestern Vormittag führten Rechtsmediziner eine Obduktion des Leichnams durch. Die Untersuchung bestätigte den ersten Befund, dass die Kopfverletzungen todesursächlich waren. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Thomas Janovsky konnte allerdings noch nicht geklärt werden, wodurch diese Verletzungen genau zustande gekommen sind. Nach unbestätigten Informationen gehen die Ermittler davon aus, dass das Kleinkind gegen eine Wand oder auf den Fußboden geschleudert worden sein könnte.

Völlig unklar ist derzeit noch das Motiv für das Verbrechen. „Wir haben keine belastbaren Erkenntnisse darüber. Das Motiv kennt im Moment nur die Mutter des getöteten Babys“, sagte Janovsky. Doch die junge Frau schweigt.

Die Familie wird rund um die Uhr von einem Pflegedienst betreut

Hatte sie womöglich Angst, dass das Mädchen behindert und sie mit der Situation überfordert sein könnte? Diese Vermutung ist nicht aus der Luft gegriffen. Corinna G. hat bereits einen zehn Monate alten schwerstbehinderten Sohn. Er wird rund um die Uhr von einem Pflegedienst und den Großeltern betreut, bei denen Corinna G. auch wohnt. Nach Angaben von Staatsanwaltschaft und Polizei liegen allerdings keine Anhaltspunkte vor, dass auch das Mädchen behindert gewesen sei. Oberstaatsanwalt Janovsky: „Die Obduktion hat derartige Vermutungen nicht bestätigt.“

Gegen Corinna G., die lediglich die Tat als solche einräumte, aber keine Einzelheiten nannte, wurde Haftbefehl wegen Totschlagverdachts erlassen.

Helmut Reister

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