Jugendstrafe: 10 Jahre für Gräueltäter

Der damals 20-Jährige hat seine Freundin bei lebendigem Leib bis zur Unkenntlichkeit verbrannt.  Er bekommt knapp zehn Jahre Haft. Es ist eine Jugendstrafe.
von  dpa
Der Gräueltäter von Deggendorf: Er hat seine Freundin mit Messerstichen verletzt und bei lebendigem Leib verbrannt. Nun muss er neun Jahre und neun Monate in Haft.
Der Gräueltäter von Deggendorf: Er hat seine Freundin mit Messerstichen verletzt und bei lebendigem Leib verbrannt. Nun muss er neun Jahre und neun Monate in Haft. © dpa

Deggendorf – Wegen Mordes an seiner Freundin ist am Montag ein 21 Jahre alter Mann zu neun Jahren und neun Monaten Jugendstrafe verurteilt worden. Die Strafkammer des Landgerichtes Deggendorf verurteilte den zur Tatzeit erst 20 Jahre alten Mann als Heranwachsenden nach Jugendstrafrecht und blieb nur knapp unter der möglichen Höchststrafe von zehn Jahren.

Es sei eine unglaublich kaltblütige Tat, sagte der Vorsitzende Richter. Der Mann hatte die 18-Jährige mit einem Messer an Brust und Hals schwer verletzt, sie mit Benzin übergossen und bei lebendigem Leib angezündet. Das Opfer verbrannte bis zur Unkenntlichkeit. Dabei kam es zu einer Explosion, vier Bewohner eines Mehrfamilienhauses wurden verletzt.

Der Staatsanwalt hatte zuvor eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht und lebenslange Haft für den zur Tatzeit 20-jährigen Kfz-Mechatroniker gefordert.

 

 

 

 

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