Jahrelange Haft wegen schweren Missbrauchs von zwei Mädchen

Mit einer Schlaftablette hat ein Mann ein Mädchen gefügig gemacht, um sich dann an ihr zu vergehen und alles zu filmen. Auch eine Cousine des Kindes wurde Opfer. Nun gibt es ein Urteil.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Weil er zwei Mädchen schwer missbraucht hat, ist ein Mann in München zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. (Symbolbild)
Weil er zwei Mädchen schwer missbraucht hat, ist ein Mann in München zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. (Symbolbild) © Annette Riedl/dpa
Carbonatix Pre-Player Loader

Audio von Carbonatix

München

Schwere Vergewaltigung und Missbrauch von zwei Mädchen, dazu gefährliche Körperverletzung und Herstellung kinderpornografischer Inhalte - die Liste der Vorwürfe gegen einen 41-Jährigen ist lang. Nun wurde er vom Landgericht München II zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt. Und er muss 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. 

Die 1. Große Jugendkammer lastete dem 41-Jährigen unter anderem sein rohes Vorgehen an sowie die psychischen Folgen für die Cousinen, die zum Zeitpunkt der Taten zwischen 7 und 13 Jahre alt waren.

Der Tatzeitraum erstreckte sich von 2021 bis 2024. Aus dem Urteil geht hervor, dass der Mann mit den Eltern befreundet war und die Mädchen immer wieder in Weilheim und Umgebung betreute. Bei mehreren Gelegenheiten kam es dann zum Missbrauch, wie das Gericht befand. Die Ältere habe er dazu sogar einmal mit einer Schlaftablette betäubt. Zudem filmte und fotografierte er bei diesen Gelegenheiten. Vor Gericht habe der Mann umfänglich gestanden.

Mann akzeptiert Urteil

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte habe zwar auf Rechtsmittel verzichtet, das Urteil akzeptiert und bleibe in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft könne aber Revision einlegen. Neben dem Strafprozess muss der 41-Jährige auch mit einem Zivilrechtsverfahren rechnen. Die 1. Große Jugendkammer erkannte Schadenersatzansprüche dem Grunde nach an.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.