IS-Sympathisant soll auf Autos geschossen haben – Anklage

Mit einem Luftgewehr soll ein Mann auf Fahrzeuge auf einer Bundesstraße geschossen haben. Jetzt gibt es eine Anklage gegen den mutmaßlichen IS-Sympathisanten.
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Die Generalstaatsanwaltschaft München hat Anklage erhoben.
Die Generalstaatsanwaltschaft München hat Anklage erhoben. © Felix Hörhager/dpa
München/Dillingen

Nach Schüssen mit einem Luftgewehr auf mehrere Fahrzeuge bei Dillingen an der Donau hat die Generalstaatsanwaltschaft München Anklage gegen den mutmaßlichen Täter erhoben - wegen versuchten Mordes in 23 Fällen. Die Anklage geht von einem extremistisch-islamistischen Motiv des Angeklagten aus.

Die bei der Generalstaatsanwaltschaft angesiedelte Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) geht davon aus, dass der inzwischen 22 Jahre alte Türke zwischen dem 9. und 11. September 2025 an der Bundesstraße 16 in Tarnkleidung vom Fahrbahnrand aus mit einem Luftgewehr in 23 Fällen auf willkürlich ausgewählte vorbeifahrende
Fahrzeuge geschossen hat. 

Täter wollte laut Anklage Unfälle verursachen

Dabei habe er die Fahrer, die auf der Strecke bis zu 100 Kilometer in der Stunde schnell sein durften, so irritieren wollen, dass sie von der Fahrbahn ab- und bei den Unfällen ums Leben kommen oder zumindest schwer verletzt werden. Die Autofahrer erschraken zwar durch das Knallgeräusch der Schüsse, zu Unfällen kam es aber nicht. Laut Generalstaatsanwaltschaft entstand an den Fahrzeugen ein Schaden von insgesamt rund 33.000 Euro. 

Wollte der Schütze an den 11. September erinnern? 

Der Schütze soll mit der Terrorvereinigung "Islamischer Staat" (IS) sympathisiert und die Terroranschläge auf das World Trade Center in New York und das Pentagon vom 11. September 2001 in den USA glorifiziert haben. 

Nach Angaben der Ermittler suchte der Mann, der kurz nach den Schüssen festgenommen wurde und seit September in Untersuchungshaft sitzt, sich darum auch die Tage um den 11. September für seine mutmaßlichen Taten aus. Er habe "Ungläubige" töten wollen. Das Landgericht Augsburg muss nun entscheiden, ob es die Anklage wegen versuchten Mordes in 23 Fällen zur Hauptverhandlung zulässt.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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