Irre: Kinder sollen fürs Singen bezahlen

Gema unerbittlich: Das Liedgut bei den Laternenumzügen am heutigen Martins-Tag ist gebührenpflichtig.
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Kinder beim Martins-Zug. Ihr Singen kann teuer werden.
G. Feindt Kinder beim Martins-Zug. Ihr Singen kann teuer werden.

Gema unerbittlich: Das Liedgut bei den Laternenumzügen am heutigen Martins-Tag ist gebührenpflichtig.

NÜRNBERG Da vergeht einem der Spaß: Fröhliches Singen beim Laternenumzug am heutigen Martinstag kann für Kindergärten teuer werden: Denn nach Angaben des Musikrechte-Verwerters Gema werden für das Kopieren aus Liederbüchern Lizenzgebühren fällig – sofern es sich dabei um urheberrechtlich geschützte Werke handelt, deren Rechte eine Verwertungsgesellschaft besitzt. Noten und Texte älterer Lieder, deren Urheberrecht bereits erloschen ist, dürfen aber nach wie vor beliebig oft vervielfältigt werden. Am Gedenktag des Heiligen Martin organisieren zahlreiche Kindergärten auch in Nürnberg – beispielsweise im Stadtteil Almoshof – traditionell Laternenumzüge.

Die VG (Verwertungsgesellschaft) Musikedition habe 2009 zusammen mit der Gema den Kindergärten in Deutschland einen Lizenzvertrag angeboten, sagte gestern der Geschäftsführer der VG, Christian Krauß. Damit hätten Kindergärten rechtliche Klarheit, wenn es darum geht, aus Liederbüchern zu kopieren. „Denn es gibt in Deutschland ein absolutes Kopierverbot für Noten“, betonte Krauß. „In der Vergangenheit gab es für Kindergärten keine Möglichkeit, legal Kopien von einzelnen Liedern anzufertigen.“ Die Kindergärten hätten sich laut geltendem Recht die Liederbücher in der benötigten Stückzahl kaufen müssen.

Kindergärten sollen pro Jahr 44,80 Euro hinblättern

Die Lizenzvereinbarung sieht vor, dass bei der Erstellung von bis zu 500 Kopien 56 Euro pro Jahr fällig werden, kirchliche oder kommunale Kindergärten müssen 44,80 Euro zahlen. Der Beitrag sei eine „kleine Kompensation für nicht verkaufte Liederbücher“, sagte Krauß.

Schließlich seien Bücher für Kinderlieder meist sehr aufwendig. „Wenn man das den Verantwortlichen genauer erklärt, stoßen wir auf großes Verständnis.“ Um Lizenzgebühren zu sparen, müssen Kindergärten darauf verzichten, urheberrechtlich geschütztes Liedgut zu kopieren. dpa/azn

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