Indiz oder Irrweg? Ursula-Herrmann-Prozess geht weiter

AUGSBURG - Ein altes Tonbandgerät steht seit gestern im Mittelpunkt des Prozesses um die Ermordung von Ursula Herrmann. Das Haupt-Beweismittel soll Spuren aufweisen, die mit den Erpresseranrufen von 1981 übereinstimmen.
Ein beschlagnahmtes Tonbandgerät steht seit Donnerstag im Prozess um die Entführung und den Tod der zehnjährigen Ursula Herrmann im Mittelpunkt. Ein wichtiges Indiz, mit dem die Staatsanwaltschaft den Angeklagten der Täterschaft überführen will. Die Ermittler hatten das Gerät Ende Oktober 2007 bei dem Mann bei einer Hausdurchsuchung gefunden. Es soll Spuren aufweisen, die mit den Erpresseranrufen von 1981 übereinstimmen. Die Gutachten des Landeskriminalamts dazu werden dem Gericht aber erst 2010 präsentiert. Zuvor sollen zahlreiche Zeugen zur Herkunft des Gerätes gehört werden.
Der Angeklagte Werner M. (59) will das Gerät Mitte Oktober 2007 auf einem Flohmarkt in Nordrhein-Westfalen gekauft haben. Ein Polizist sagte dazu als Zeuge vor dem Augsburger Landgericht, der angebliche Verkäufer habe nicht ermittelt werden können.
Werner M. ist mit seiner Frau Gabriele F.-M. wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge angeklagt. Er soll im September 1981 die zehnjährige Ursula auf dem Heimweg vom Fahrrad gerissen und in eine im Wald vergrabene Kiste gesperrt haben. Das Mädchen erstickte, wurde aber erst 19 Tage später gefunden. Der Angeklagte soll gemeinsam mit seiner Frau von Ursulas Eltern umgerechnet eine Million Euro gefordert haben. Beide bestreiten die Tat.
Mehrere LKA-Beamte sagten am Donnerstag übereinstimmend als Zeugen in dem Verfahren, die Überprüfungen der Angaben des Angeklagten zu dem Tonband seien ergebnislos verlaufen.
Auch ein über die örtliche Zeitung veröffentlichter Zeugenaufruf an Besucher des Flohmarktes mit detaillierten Fragen zu dem Tonband sei erfolglos geblieben. Flohmarktbetreiber und Platzwart hätten bei Vernehmungen erklärt, an dem Tag, an dem der Angeklagte das Gerät gekauft haben will, kein derartiges Tonband auf dem Markt gesehen zu haben.
Der Betreiber hatte erklärt, er sei selbst leidenschaftlicher Tonbandsammler, ein solches Gerät wäre ihm damals auf dem Flohmarkt aufgefallen. Der Platzwart sagte, beim Eintreiben der Standmieten hätte er mit Sicherheit das Tonband gesehen, wenn es vorhanden gewesen wäre.