In Menschenmenge gerast: Entschuldigung vor Gericht

Ein Autofahrer (43) fährt 2015 in Nürnberg gezielt in eine Gruppe vor einem Lokal. Drei Männer werden verletzt. Jetzt begründet der Angeklagte die Tat.
von  az
Vor diesem Cafe war der Autofahrer in eine Gruppe gefahren.
Vor diesem Cafe war der Autofahrer in eine Gruppe gefahren. © dpa

Nürnberg – Mit Absicht ist ein 43-Jähriger im vergangenen Jahr in eine Menschengruppe vor einem Straßenlokal in Nürnberg gefahren – drei Männer wurden dabei verletzt.

Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth bat der Autofahrer beim Prozessauftakt am Freitag nun um Entschuldigung. Er könne sich seine Tat selbst nicht erklären. Seit zwei Jahren sei er mit einem seiner Opfer im Clinch gewesen. Als der Mann ihm am Tag der Tat dann den gestreckten Mittelfinger gezeigt und obszöne Gesten gemacht habe, habe er aufgrund dieser Provokation rot gesehen. Angeklagt ist der 43-Jährige wegen versuchten Mordes in drei Fällen.

 

Eins seiner Opfer musste acht mal operiert werden

 

Er war laut Anklage am 19. April 2015 an dem Straßenlokal vorbeigefahren. Zehn Minuten später kehrte er zurück und fuhr mit 25 Kilometern pro Stunde gezielt in die Gruppe. Drei Männer wurden verletzt, einer von ihnen schwer. Der 28-Jährige erlitt mehrere Knochenbrüche und musste bislang achtmal operiert werden.

Der Angeklagte begründete seine Tat mit einer längeren Vorgeschichte: Im Jahr 2013 habe der 28-Jährige zusammen mit Freunden einen Kumpel vom ihm verprügelt. Weil er seinem Kumpel gut zugeredet habe, dass dieser die Schläger anzeigen solle, hätten die Täter ihn wochenlang bedroht. Aufgrund dieser angespannten Situation habe der Mittelfinger des 28-Jährigen auf ihn gewirkt „wie ein rotes Tuch“.

Er gab zu, dass er den Mann verletzen und „ihm einen Denkzettel verpassen“ wollte. Töten wollte er ihn laut seiner Aussage jedoch nicht. Der Anwalt des Geschädigten dagegen sagte, die Geste des gestreckten Mittelfingers habe es nie gegeben. Der Angeklagte habe dies erfunden. Für den Prozess sind sechs weitere Termine geplant.

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