Im Gefängnis radikalisiert - passiert so etwas auch in Bayern?

Bayerns früherer Justizminister Winfried Bausback (CSU) über die Möglichkeiten der Justiz, Islamismus in den Gefängnissen zu bekämpfen.
Ralf Müller |
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Winfried Bausback (CSU).
dpa/Andreas Gebert/Archiv Winfried Bausback (CSU).

AZ-Interview mit Winfried Bausback: Der CSU-Politiker (53) war von 2013 bis November 2018 Bayerischer Justizminister.

AZ: Herr Bausback, der Attentäter von Straßburg soll sich in der Haft radikalisiert haben. Halten Sie das für möglich?
WINFRIED BAUSBACK: Es ist Aufgabe der zuständigen Behörden, alle Umstände der furchtbaren Tat aufzuklären. Spekulationen von außen helfen uns hier nicht weiter. Es ist allerdings eine bekannte Tatsache, dass es immer wieder in Europa Fälle gab, in denen sich nachweisbar spätere Attentäter und Extremisten in Haftanstalten radikalisiert haben.

Sie waren bis vor Kurzem Justizminister in Bayern und auch für den Strafvollzug zuständig. Kann so etwas auch in bayerischen Vollzugsanstalten passieren?
Natürlich gibt es auch in Bayern Extremisten in Haft. Teilweise sind dies Personen, die wegen extremistischer Straftaten verurteilt wurden, teilweise fallen sie – wegen anderer Taten verurteilt – im Vollzug durch extremistische Einstellungen und Verhaltensweisen auf.

Und was geschieht dann?
In diesen Fällen muss es darum gehen, die Inhaftierten von ihren extremistischen Haltungen abzubringen. Klar ist aber auch: Eine solche Deradikalisierung ist in vielen Fällen sehr schwer, manchmal sogar unmöglich.

Mindestens ebenso wichtig ist es deshalb, zu verhindern, dass andere Inhaftierte von den extremistischen Ideen angesteckt werden. Die "Perspektive", sich einer vermeintlich "auserwählten" Gruppe anzuschließen, die für etwas "Höheres" – etwa den vermeintlich wahren Glauben – kämpft, kann zum Beispiel für einen jungen Erwachsenen, der in seinem bisherigen Leben auf voller Linie gescheitert ist, als Sinn- und Lebensinhalt attraktiv erscheinen. Das stellt gerade bei Gefangenen, unter denen viele orientierungslose und labile Persönlichkeiten sind, eine Gefahr dar.

Winfried Bausback (CSU).
Winfried Bausback (CSU). © dpa/Andreas Gebert/Archiv

Bekommt die Justiz davon überhaupt etwas mit?
Im Bereich des islamistischen Extremismus ist das nicht einfach. Ist etwa ein arabischer Schriftzug, der bei einem Gefangenen an der Zellenpinwand hängt, ein Gebet oder ein radikaler Aufruf zum bewaffneten Dschihad? Ist das türkisch-sprachige Buch, das einer Gefängnisbibliothek als Spende angeboten wird, ein unverfänglicher Lebensratgeber oder ein Pamphlet gegen die freiheitliche Gesellschaft? Welche Verhaltensmuster sind Indizien dafür, dass sich ein Gefangener radikalisiert? Es braucht Strukturen in und außerhalb der Anstalten, die helfen, hier frühzeitig extremistische Haltungen oder Entwicklungen zu erkennen, um dann zielgenau eingreifen zu können.

Gibt es die schon?
Bayern hat auf meine Initiative hin beispielsweise schon zum 1. Dezember 2015 eine "Zentrale Koordinierungsstelle für Maßnahmen gegen Salafismus/Islamismus in Justizvollzugsanstalten" gegründet, die von einer Islamwissenschaftlerin geleitet wird. Diese Stelle hat etwa die Aufgabe, die Anstalten bei der Beantwortung der eingangs beispielhaft genannten Fragestellungen zu beraten.

Reagiert man auch in den Anstalten?
In den Anstalten vor Ort ist es Aufgabe aller Verantwortlichen, eine entsprechende Achtsamkeit zu entwickeln, um Indizien einer Radikalisierung frühzeitig zu erkennen. Ergänzend sind in einigen großen Anstalten speziell geschulte Extremismusbeauftragte eingesetzt. Letztlich ist auch eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei, dem Landesamt für Verfassungsschutz sowie den Gerichten und Staatsanwaltschaften unverzichtbar.

Gibt es in der Haft Möglichkeiten für Islamisten, sich zu treffen und auszutauschen? Bestehen Vorkehrungen, so etwas zu unterbinden?
Wichtig ist, erkannte Islamisten ideologisch zu isolieren, also sie mit Gefangenen zusammenzulegen, die für radikale Ideen nicht empfänglich sind. Dazu kann es auch notwendig sein, erkannte Extremisten in unterschiedlichen Anstalten unterzubringen. Und natürlich ist eine engmaschige Überwachung der Außenkontakte und der Kontakte innerhalb der Justizvollzugsanstalten bei einschlägig in Erscheinung getretenen Gefangenen unverzichtbar, damit beispielsweise extremistische Schriften oder Medien gar nicht erst in die Anstalten gelangen können. Hier gilt es konsequent zu agieren und da leistet auch die Zentrale Koordinierungsstelle eine wertvolle Hilfe.

Ist eine Haft letztlich eher Extremismusförderung als -prävention?
Mit Hilfe von geeigneten Behandlungs- und Betreuungsangeboten geht es darum, labile Persönlichkeiten zu stärken und den Inhaftierten Lebensperspektiven für die Zeit nach der Haft zu eröffnen. Schulische und berufliche Ausbildungsmöglichkeiten gehören genauso dazu wie soziale Trainingsprogramme, einzel- und gruppentherapeutische Maßnahmen sowie seelsorgerische Angebote. Der Vollzug leistet damit auch einen wichtigen Beitrag zur Extremismusprävention. Gerade bei der Bekämpfung des religiösen Extremismus kann auch die Zusammenarbeit mit externem Sachverstand eine wertvolle Ergänzung sein. So hat die Koordinierungsstelle gemeinsam mit dem Psychologen Ahmad Mansour das Projekt "ReStart – Freiheit beginnt im Kopf" zur Islamismusbekämpfung und Radikalisierungsprävention im Vollzug entwickelt.

<strong>Lesen Sie auch: Straßburg: Familienangehörige des Angreifers wieder frei</strong>

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