Illegale Autorennen: Ermittlungen in 35 Fällen

München (dpa/lby) - Wegen des neuen Strafbestandes illegaler Autorennen hat die Staatsanwaltschaft München I im vergangenen Jahr 35 Ermittlungsverfahren geführt. Rund ein Drittel der Verfahren wurde nach Angaben des Leitenden Staatsanwalts Hans Kornprobst vom Donnerstag bereits eingestellt.
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München (dpa/lby) - Wegen des neuen Strafbestandes illegaler Autorennen hat die Staatsanwaltschaft München I im vergangenen Jahr 35 Ermittlungsverfahren geführt. Rund ein Drittel der Verfahren wurde nach Angaben des Leitenden Staatsanwalts Hans Kornprobst vom Donnerstag bereits eingestellt. In einem Verfahren wurden zwei Strafbefehle erlassen, die mittlerweile rechtskräftig sind. Dabei hatten zwei Autofahrer in München ausgerechnet ein ziviles Polizeiauto überholt.

Bayernweit wurden im Jahr 2018 insgesamt 40 Menschen wegen der Teilnahme an illegalen Autorennen verurteilt. Die Teilnahme ist erst seit Oktober 2017 als Straftatbestand im Strafgesetzbuch aufgeführt. Dass es schon im Jahr nach der Einführung des Paragrafen in Bayern 40 Verurteilte gibt, zeige, "wie wichtig es war, dass der Bundesgesetzgeber auf unsere Bestrebungen hin die bloße Beteiligung an einem illegalen Autorennen unter Strafe gestellt hat", sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) bei der Vorstellung der Strafverfolgungsstatistik im vergangenen Jahr.

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