Hymnenpflicht in Bayern: Müssen Schüler und Lehrer jetzt die Staatsanwaltschaft fürchten?

Bei Schulabschlussfeiern müssen künftig Hymnen abgespielt werden – das hat die CSU durchgesetzt. Bei einem Verstoß droht das Kultusministerium sogar mit strafrechtlicher Verfolgung. Inwiefern die überhaupt greift – und wie Lehrer darauf reagieren.
Ralf Müller |
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Bayern Ministerpräsident Markus Söder hatte im Januar gefordert, die Hymnenpflicht bei Schulabschlüssen rasch umzusetzen. Jetzt soll sie bereits zum nächsten Schuljahr kommen. Immer die Bayernhymne und mindestens eine weitere Hymne (deutsche Nationalhymne und/oder Europahymne) sollen "in würdig-feierlicher Weise in den Festakt integriert werden". (Archivbild)
Bayern Ministerpräsident Markus Söder hatte im Januar gefordert, die Hymnenpflicht bei Schulabschlüssen rasch umzusetzen. Jetzt soll sie bereits zum nächsten Schuljahr kommen. Immer die Bayernhymne und mindestens eine weitere Hymne (deutsche Nationalhymne und/oder Europahymne) sollen "in würdig-feierlicher Weise in den Festakt integriert werden". (Archivbild) © Imago/B. Lindenthaler

Ab nächstem Schuljahr wird es ernst mit dem Patriotismus an bayerischen Schulen. Im neuen Schuljahr müssen an allen Schulen im Freistaat in allen Schularten mindestens zwei Hymnen abgespielt werden: auf jeden Fall die bayerische und wahlweise dann noch die deutsche oder die europäische. Auch drei Hymnen werden gern gehört.

Das Kultusministerium überraschte in einem entsprechenden Rundschreiben mit der Drohung, mangelnde vaterländische Ernsthaftigkeit oder Sabotage strafrechtlich zu verfolgen. "Auf die Einhaltung des Paragrafen 90a Strafgesetzbuch (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole) ist zu achten", heißt es in der Anweisung.

Strafverfolgung: "Böswillig verachtende Handlung" ist Voraussetzung

Jetzt wird gerätselt, was gemeint sein könnte: Sollen Schüler oder Lehrer, die Desinteresse oder Missachtung gegenüber dem patriotischen Akt zum Ausdruck bringen, der Staatsanwaltschaft gemeldet werden?

Nach der in Deutschland geltenden Rechtsprechung müssen sich die Täter schon anstrengen, den Tatbestand "Verunglimpfung" zu erfüllen. Um deswegen verurteilt zu werden, wird eine "beschimpfende" oder "böswillig verachtende Handlung" für Strafbarkeit vorausgesetzt. Nicht mitzusingen, Desinteresse oder Ablehnung zu zeigen, reichen bei Weitem nicht aus. Nicht einmal das Absingen der geächteten ersten Strophe des Deutschlandliedes ("...über alles in der Welt...") wird verfolgt. Satirische Textänderungen werden in der Regel von der "Kunstfreiheit" gedeckt.

Der Staatsanwalt interessiert sich zum Beispiel erst dann, wenn jemand durch massives Lärmen oder Schmährufe das Absingen der Hymne bei Staatsakten (!) unmöglich macht. Wie bei überwiegend minderjährigen Missetätern verfahren werden soll, ist eine weitere Frage.

Vorsitzende des Lehrerverbands: "Gängelung von oben"

Gerade die Drohung mit dem Strafrecht zeige, "welcher Geist dahinter steckt", schimpft die Vorsitzende des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands Simone Fleischmann. Die Lehrer als ausgebildete Pädagogen wüssten, wie man mit solchen Themen umzugehen habe, dazu brauche es nicht die detaillierte "Gängelung" von oben, die ihren Höhepunkt in der Anregung finde, örtliche Blaskapellen zu engagieren. In etlichen Schulen würden die Hymnen schon jetzt zu entsprechenden Anlässen abgespielt.

Das Konzept sei im Austausch mit der Schulfamilie entwickelt worden, sagte Kultusministerin Anna Stolz (FW) auf Nachfrage. Im Vordergrund stünden "Respekt, Solidarität und ein positives Wir-Gefühl". Sie kündigte ein "Festival der Ideen" an, bei welchem die besten Darbietungs- und Umsetzungsideen prämiert werden sollen.

Nockherberg-Lästereien über "plakativen Schmarrn"

Söder hatte im Januar gefordert, die Hymnenpflicht bei Schulabschlüssen rasch umzusetzen. Möglichst schon zum Schuljahresende sollten die Hymnen gespielt oder gesungen werden, sagte er auf der CSU-Fraktionsklausur im Kloster Banz.

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Der CSU-Vorstoß hatte für Wirbel gesorgt, neben einiger Zustimmung gab es auch viel Kritik – und Spott: Beim Starkbieranstich auf dem Münchner Nockherberg lästerte der Kabarettist Stephan Zinner über die CSU-Initiative, man solle doch bitte nicht "so einen plakativen Schmarrn" verlangen.

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  • doket vor 6 Stunden / Bewertung:

    Schüler zu gängeln ist natürlich leicht, das sind ja auch nicht die Wähler der CSU. Wie wäre es wenn angehende Rentner mit Überreichung der ersten Rente alle drei Hymnen singen und zwar zweistimmig.

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  • Boandl_kramer vor 7 Stunden / Bewertung:

    Was hat es denn mit dieser "Schulfamilie" auf sich, von der Bildungspolitiker so gern reden?

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  • ClimateEmergency vor 13 Stunden / Bewertung:

    mehr Diktatur wagen

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