Hohe Strafen für Hammer-Mörder

Sie töteten einen Rentner, um dessen Waffe zu stehlen: Das Landgericht Passau verurteilt einen 42-Jährigen zu lebenslanger Haft. Sein junger Komplize muss knapp acht Jahre hinter Gitter
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PASSAU - Sie töteten einen Rentner, um dessen Waffe zu stehlen: Das Landgericht Passau verurteilt einen 42-Jährigen zu lebenslanger Haft. Sein junger Komplize muss knapp acht Jahre hinter Gitter

Nach dem Tod eines Rentners im niederbayerischen Grafenau sind am Mittwoch zwei Männer wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt worden. Der 42 Jahre alte Haupttäter Roland L. muss lebenslänglich ins Gefängnis, zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest. Komplize Stefan G., der bei der Tat erst 18 Jahre alt war, erhielt eine Jugendstrafe von sieben Jahren und neun Monaten.

Die Männer hatten im Oktober 2008 einen 60-Jährigen auf brutalste Weise umgebracht, um dessen Pistole zu rauben. Mit der Waffe wollte Roland L. Raubüberfälle auf Juweliere begehen – davon sind die Ermittler überzeugt. Erst nach dem Verbrechen soll er bemerkt haben, dass es sich lediglich um eine Gaspistole handelte. Die Männer hatten auch Wertgegenstände aus der Wohnung des Rentners gestohlen. Der Jüngere verkaufte eine Kette aus der Beute für 45 Euro an einen Schmuckhändler.

Nach Ansicht der Strafkammer hatte Roland L. dem Opfer mit einem Hammer fünf Mal auf den Kopf geschlagen. Danach stachen beide Täter auf den noch röchelnden Mann ein.

Der inzwischen 20 Jahre alte Stefan G. gab vor Gericht seine Beteiligung an dem Verbrechen zu. Roland L. hingegen bestritt bis zuletzt, an der Gewalttat beteiligt gewesen zu sein. Der 42-Jährige saß bereits mehrfach wegen Straftaten im Gefängnis. Dennoch ordnete das Gericht für ihn keine Sicherungsverwahrung an. Allerdings stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest.

Dies hat zur Folge, dass der Mann nicht bereits nach 15 Jahren auf Bewährung aus der Haft entlassen werden kann, sondern voraussichtlich mehr als 20 Jahre im Gefängnis sitzen muss. Sein Anwalt will mit einem Revisionsantrag gegen das Urteil vorgehen.

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