Hohe Strafen für Carolines Mörder

Den brutalen Raubmord an der 21 Jahre alten Passauer Studentin Caroline B. vor knapp einem Jahr müssen die beiden Täter mit langen Haftstrafen büßen.
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Mordopfer Caroline: Mit 21 Messerstichen getötet
dpa Mordopfer Caroline: Mit 21 Messerstichen getötet

Den brutalen Raubmord an der 21 Jahre alten Passauer Studentin Caroline B. vor knapp einem Jahr müssen die beiden Täter mit langen Haftstrafen büßen.

PASSAU Jan H. (20), der damalige Freund des Opfers, erhielt gestern eine neuneinhalbjährige Jugendstrafe, sein Spezl Andreas S. (30) wurde wegen des gemeinschaftlichen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Die Jugendkammer schenkte den Beteuerungen des 30-Jährigen keinen Glauben. Der hatte immer wieder gesagt, er habe während der Bluttat geschlafen und von nichts gewusst. Die Familie des Opfers sowie Prozesszeugen zeigten sich erleichtert über das Urteil.

„Mach doch, mach doch, bring sie endlich um“

Schließlich hatten viele befürchtet, das Gericht würde Jan H. nicht glauben. Der hatte Staatsanwalt Hans-Gerd Ennser als Hauptbelastungszeuge gedient und bestätigt, dass Andreas S. sein „Motivator“ gewesen sei, ihn mit den Worten „Mach doch, mach doch, bring sie endlich um“ angestachelt habe.

Mit dem Urteil endete ein spektakulärer Mordfall, der im Frühjahr 2007 die Polizei monatelang beschäftigt hatte, ehe sich der 30-Jährige stellte und Jan H. in Spanien von einem Passanten erkannt und verhaftet wurde.

Zwei Dutzend Messerstiche

Er hatte die junge Frau an Silvester 2006 kennengelernt. Einen Monat später reiste Jan H. samt Kumpel nach Passau. „Caroline hat sie eineinhalb Wochen verköstigt und alles bezahlt“, fasste der Vorsitzende Richter Wolfgang Hainzlmayr die folgenden Tage zusammen. Während sie studierte, vergnügten sich die Männer mit Computerspielen, DVDs und Bier.

Möglicherweise wollte die 21-Jährige dann ihre beiden Gäste vor die Tür setzen, dies könnte Auslöser für die Bluttat gewesen sein. Der Jüngere brachte die Studentin jedenfalls mit mehr als zwei Dutzend Messerstichen um, während sein Kumpan laut den Titelsong des Boxerfilms „Rocky“ spielte – um seinen Freund anzuspornen und die Schreie zu übertönen.

Mit dem Urteil folgte das Landgericht weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Den Schilderungen des 30-Jährigen, der seine Aussagen immer wieder den aktuellen Ermittlungsergebnissen angepasst hatte, folgten die Richter nicht. „Die Kammer ist überzeugt, dass er schlicht gelogen hat“, sagte Hainzlmayr.

Die Verteidiger des 30-Jährigen kündigten Revision an. Sie hatten Freispruch gefordert.

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