Hohe Haftstrafe: Mutter misshandelt Sohn
Die Tat lässt einen fassungslos zurück: Eine Mutter ist eifersüchtig auf ihren Freund, nimmt deshalb ihr kleines Kind und schmeißt es mit aller Kraft zu Boden. Jetzt wurde die 22-Jährige zu mehr als acht Jahren Haft verurteilt.
Nürnberg – Eine 22-jährige Frau ist am Dienstag wegen schwerer Misshandlung ihres einjährigen Sohnes vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth zu acht Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Nach Überzeugung der zweiten Strafkammer hatte die damals 21-Jährige kurz nach Weihnachten 2011 aus Eifersucht ihr einjähriges Kind mit voller Wucht auf den Boden geworfen. Anschließend trat die junge Frau auch noch mindestens einmal gegen den kleinen Körper. Der Junge wurde dabei schwer verletzt und bleibt wohl für immer geistig behindert.
Die Frau nahm das Urteil regungslos zu Kenntnis. Sie begründete ihre Tat während der Verhandlung damit, dass sie befürchtete, von ihrem Freund verlassen zu werden. Der Vorsitzende Richter Günter Heydner erklärte sich das grausame Verhalten der Mutter in seiner Urteilsbegründung damit, dass sich die Frau sehr früh in die Rolle eine Mutter und Hausfrau eingefügt habe. Mit 20 sei sie schwanger geworden und mit ihrem damaligen Freund zusammengezogen. Beide seien „schwierige Personen“, fügte er hinzu. „Das Kind war kein Wunschkind, aber man entschloss sich, als kleine Familie zusammenzuleben“, sagte Heydner.
Allerdings sei die Mutter wohl auch in früheren Beziehungen schon immer eifersüchtig gewesen und habe es nicht ertragen, alleine zu sein. An dem entsprechenden Tag dann habe sie mit der Spielekonsole und dem Fernseher zunächst alles zerstört, was ihrem Freund gehörte, zum Schluss habe sie das Kind genommen. Ihr Sohn erlitt dabei ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und einen Schädelbruch.
Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft gefordert, die Verteidigung in ihrem Plädoyer nur fünf Jahre Gefängnis. Die jetzt Verurteilte hatte zu Prozessbeginn die Tat unter Tränen eingeräumt. Am Dienstag zeigte sie hingegen während der Vorstellung eines Psychiatrischen Gutachtens und der anschließenden Urteilsverkündung keinerlei Regung. Die Mutter sitzt seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft. Anfängliche Ermittlungen gegen den Vater wurden eingestellt. Er hatte nach seiner Rückkehr nicht sofort einen Arzt alarmiert, sondern bis zum nächsten Morgen damit gewartet. Das Kind lebt mittlerweile bei den Eltern des Vaters.
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