Hochzeit auf dem Main: Ja-Wort gilt nicht!
Eine Vorschrift verbietet die Zeremonie unter freiem Himmel.
MAINSTOCKHEIM Ein strahlendes Brautpaar, zwei Trauzeugen, ein Standesbeamter, stolze Brauteltern, glückliche Gäste und 24 weiße Tauben, die in den Himmel steigen: Die Trauung von Karl-Heinz Rügamer (50) mit seiner Karin (48) in Mainstockheim (Landkreis Kitzingen) hatte alles, was eine schöne Hochzeit haben muss – eigentlich. Denn das Paar ließ sich auf einer Fähre auf dem Main trauen. Doch in Bayern darf nicht im Freien getraut werden. Jetzt beschäftigt sich sogar das Innenministerium mit dem Fall.
Am 16. August hatten sich der Mainstockheimer Oberstabsfeldwebel Karl-Heinz Rügamer und die Sozialpädagogin Karin aus Rügen auf dem Wasser das Ja-Wort gegeben. Ein historisches Ereignis, denn eine standesamtliche Hochzeit auf dem Main – und wohl überhaupt auf Binnenschiffen – hatte es wohl noch nicht gegeben, seit 500 Jahren nicht. Denn so lange pendelt die Fähre zwischen Mainstockheim und Albertshofen.
Die Trauung war mit dem Bürgermeister besprochen
Mit Bürgermeister Karl-Dieter Fuchs, der gleichzeitig Standesbeamter war, hatte das Paar die ungewöhnliche Trau-Idee besprochen. Dass es wegen Paragraf 8 des Personenstandsgesetzes („Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden“) in der bundesrechtlichen Verwaltungsvorschrift Probleme geben könnte, ahnten die Beteiligten. Aber Bürgermeister Fuchs hatte vorgesorgt. „Er gab uns schriftlich, dass die Ehe nicht annulliert werden kann“, erzählt die frischverheiratete Karin. „Außerdem haben wir die gesetzlichen Grundlagen eingehalten.“
Trotzdem rief die Trauung prompt das Landratsamt Kitzingen auf den Plan. Das meldete den „Vorfall“ sogleich ans Innenministerium weiter. Und nun wartet man in Mainstockheim gespannt auf die Entscheidung. Der Bürgermeister hofft nun auf ein Ja-Wort aus dem Ministerium. „Wir werden einiges straffen und modernisieren“, teilte Ministeriums-Sprecher Rainer Hutka gestern auf AZ-Anfrage mit. Sicher könne es auch andere geeignete Räumlichkeiten als ein Standesamt geben. „Prinzipiell meinen wir, dass Räume am besten geeignet sind, dem würdigen Anlass gerecht zu werden.“ Also kein Event-Charakter, wie er bei Trauungen unter Wasser, in Fesselballons oder ähnlichem im Vordergrund stehen dürfe.
Die Rügamers sind gespannt: „Wir hoffen und wünschen, dass in Zukunft auf dem Main oder auch in Rosengärten oder Weinbergen getraut werden darf. Unsere Trauung wird uns jedenfalls für immer ein schönes Erlebnis bleiben.“ Andrea Uhrig