HIV-Monster muss acht Jahre in Haft

Die Opfer und der Staatsanwalt forderten eine Sicherungsverwahrung danach – das Gericht lehnte ab.
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Die Opfer und der Staatsanwalt forderten eine Sicherungsverwahrung danach – das Gericht lehnte ab.

WÜRZBURG Das HIV-Monster muss acht Jahre hinter Gitter! Am Mittwoch fällte das Würzburger Landgericht das Urteil gegen Kennedy O. (41) wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und versuchter gefährlicher Körperverletzung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der HIV-infizierte Ex-Discjockey ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einer 13-Jährigen hatte.

Kennedy O. hatte in zig Fällen ohne Kondom mit jungen Frauen geschlafen, ohne sie über seine Infektion zu informieren. Er hatte sogar Affären mit mehreren Partnerinnen zur gleichen Zeit. Der in Kenia Aufgewachsene sei „geprägt von den Sitten seines Landes, auch was den Umgang mit jungen Frauen und Mädchen betrifft“, sagte der Richter. Zwei Ex-Geliebte steckte er an. Deshalb war er erstmals im Januar 2007 zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden, die in die neue Strafe einbezogen sind.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage forderten trotzdem vom Gericht, sich die spätere Verhängung von Sicherungsverwahrung vorzubehalten – vergeblich: „Es fehlen die Anhaltspunkte dafür, dass er auch nach seiner Entlassung für die Allgemeinheit gefährlich ist.“ P. Wötzel

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