Hinweis "Achtung Baumfällarbeiten" reicht nicht - Schmerzensgeld

Wie stark müssen Baumfällarbeiten abgesichert werden? Schilder und Hupen reichen jedenfalls nicht, sagt das Landgericht Traunstein.
von  AZ/ dpa
Ein Schild alleine reicht nicht zur Absicherung von Baumfällarbeiten. (Archivbild)
Ein Schild alleine reicht nicht zur Absicherung von Baumfällarbeiten. (Archivbild) © Martin Schutt/dpa

Das Landgericht Traunstein hat einer bei Baumfällarbeiten verletzten Joggerin 2.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Die Arbeiten seien nicht ausreichend abgesichert gewesen, urteilte die 5. Zivilkammer. 

Dem Gericht reichte es nicht, dass das beklagte Forstunternehmen auf dem Forstweg ein Schild "Achtung Baumfällarbeiten" aufstellte und auf der Harvester, einer Maschine zum Fällen von Bäumen, ein Schild 90 Meter Abstand einforderte. Zudem war laut Gericht mindestens zweimal zur Warnung gehupt worden. 

Die Frau hatte infolge einer herabstürzenden Baumkrone ein Schädelhirntrauma sowie Prellungen und Schürfwunden erlitten. 

Die Entscheidung am Landgericht Traunstein fiel im August 2025, wurde aber erst jetzt mitgeteilt, nachdem das Oberlandesgericht München kürzlich die Berufung des Forstunternehmens zurückgewiesen hatte. Der Unfall war 2021 passiert. 

Nach Ansicht des Gerichts hätte das Forstunternehmen den Arbeitsbereich so absichern müssen, dass ein Befahren oder Begehen des Weges unmöglich gemacht würde. Als Beispiele nannte es einen Wachposten, Bauzäune oder Absperrband. 

Allerdings sah das Gericht auch ein Mitverschulden der Frau: Diese habe sämtliche Warnhinweise unbeachtet gelassen und weder ihre Kopfhörer abgenommen, auf denen sie laut Musik hörte, noch sei sie stehengeblieben, um zu klären, ob sie gefahrlos weiterlaufen könne.

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