Hier sitzt ein tauber Kinderschänder
NÜRNBERG - Der Vorbestrafte Rentner (67) missbrauchte Buben in seiner Wohnung. Das Gericht musste für den Täter eigens eine Lautsprecheranlage im Saal installieren.
Was für ein widerlicher und uneinsichtiger Sex-Täter: Klaus R. (67) lockte kleine Buben aus der Nachbarschaft in sein Appartement und missbrauchte sie! „Das stimmt“, gestand der fast taube Rentner gestern am Nürnberger Landgericht. „Aber Gewalt habe ich nie angewandt“, rechtfertigte er sich. 20 Euro bezahlte der frühere Lohnbuchhalter dafür, um den Kindern in die Hose zu fassen oder noch schlimmere Dinge anzustellen.
Er hat zwei einschlägige Vorstrafen
Weil der schmächtige Herzkranke so stark schwerhörig ist, wurde extra für ihn eine aufwendige Lautsprecheranlage im Saal 144 aufgebaut und vor Prozessbeginn eine „Soundprobe“ gemacht. Es klappte einwandfrei. Alle Gerichtsbeteiligten mussten in Mikrofone sprechen. Klaus R. vernahm sie dann über einen Kopfhörer. Im dreistündigen Prozess wurden zwei einschlägige Vorstrafen verlesen. Schon 1979 erhielt Klaus R. zweieinhalb Jahre Gefängnis, weil er mit seiner Ex-Freundin und einigen Minderjährigen „Strip-Poker“ mit Anfassen spielte. 1990 bekam er vier Jahre Haft, weil er Buben vom Jamnitzerplatz zu Sex-Spielen in seine Wohnung lockte.
Er will keine Therapie
„Es hat den Kindern doch auch gefallen“, behauptete er dreist gegenüber der Gutachterin. Ihm selbst habe es auch nicht geschadet, dass ihn mit 13 der Schneider verführte, der den Konfirmandenanzug anpasste. Unfassbar: Pädophilie sei, anders als in der Antike, „heute ja nur verboten, weil es eine gesellschaftliche Strömung gibt, die das ächtet“. Dabei habe so die Sachverständige, ein Opfer unter den Übergriffen gelitten. Klaus R., Vater eines Sohnes (44), zu dem er keinen Kontakt hat, erhielt gestern sechs Jahre Haft. Er will keine Therapie... cis
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